FRANKFURT AM MAIN. Mehrere Hunderttausend unversteuerte sowie nicht in Deutschland zugelassene Vapes haben Ermittler der Frankfurter Zollfahndung in einer Lagerhalle in Heusenstamm sichergestellt. Neben den Einweg-E-Zigaretten wurden mutmaßlich gefälschte Arzneimittel und Markenfälschungen entdeckt.
Sichergestellt wurden die Waren am Sonntag, 14. Juni 2026. Im Rahmen weiterer Durchsuchungsmaßnahmen in Dreieich am Sonntag, 14. Juni 2026, sowie am Mittwoch, 17. Juni 2026, stellten die Ermittler rund 170.000 Euro Bargeld, Gold und Schmuck im Wert von rund 150.000 Euro sowie weitere Beweismittel fest und sicher.
Zudem vollstreckten die Zollfahnder am Frankfurter Flughafen einen Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Kopf einer Schmugglergruppierung vor dessen Ausreise in die Vereinigten Arabischen Emirate. Außerdem wurde ein Vermögensarrest über 1,5 Millionen Euro vollstreckt.
Dem Hauptbeschuldigten und vier weiteren Tatverdächtigen werden der bandenmäßige Einfuhrschmuggel sowie der unerlaubte bandenmäßige Handel mit unversteuerten Zigaretten und Einweg-E-Zigaretten vorgeworfen. Somit wird ihnen auch Steuerhehlerei vorgeworfen. Die Ermittlungen des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Darmstadt werden in diesem Komplex seit Sommer 2024 geführt.
„Kriminaltaktische Maßnahmen lieferten Hinweise auf illegale Aktivitäten der mutmaßlichen Tätergruppierung und es gelang der Staatsanwaltschaft Darmstadt sowie den Frankfurter Zollfahndern, weitere potenzielle Tatbeteiligte zu identifizieren und deren Rolle innerhalb der Gruppierung zu erhellen“, sagt Robert Hartmann, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt.
Bereits im Oktober 2025 wurden in Zusammenarbeit mit dänischen Strafverfolgungsbehörden 35.000 Stück geschmuggelte Vapes an einem Autobahn-Grenzübergang von Deutschland nach Dänemark sichergestellt, die der Bande zugeordnet werden können. Der verursachte Steuerschaden lag hier bei rund 1,6 Millionen Euro.
Nach bisherigen Ermittlungserkenntnissen wurden die in Deutschland und Dänemark sichergestellten Einweg-E-Zigaretten aus China über den Luftweg in die Europäische Union eingeschmuggelt.
„Die Anzahl der in Heusenstamm sichergestellten Vapes war so groß, dass die vollgepackten Kisten ganze 56 Europaletten zum Abtransport füllten“, verdeutlicht Carina Orth, Pressesprecherin des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main. „In Deutschland sind Einweg-Vapes mit zwei Millilitern nikotinhaltigem Liquid erlaubt. Dies ist in etwa mit dem Konsum von zwei Schachteln herkömmlicher Zigaretten vergleichbar. Die hier sichergestellten E-Zigaretten überschritten die zugelassene Höchstmenge jedoch um das Vielfache und waren zudem nicht versteuert. Der den Bürgerinnen und Bürgern entstandene Steuerschaden wird derzeit auf mindestens 1,8 Millionen Euro geschätzt“, erklärt Orth weiter.
Unterstützt wurden die Einsatzmaßnahmen durch Spezialkräfte des Zolls, der Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ), sowie durch das Zollfahndungsamt Hamburg und das Technische Hilfswerk, Ortsverband Neu-Isenburg.
Der 35-jährige Haupttatverdächtige wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt dem Amtsgericht Darmstadt vorgeführt. Das Gericht bestätigte den Untersuchungshaftbefehl. Die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main dauern an.
In der Vergangenheit führten die Staatsanwaltschaft Darmstadt und das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main ein ähnliches Ermittlungsverfahren gegen eine andere Tätergruppierung. Die Pressemitteilung hierzu finden Interessierte unter:
Zusatzinformationen
Das nikotinhaltige Liquid in E-Zigaretten unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland als verbrauchsteuerpflichtige Ware beziehungsweise als sogenanntes Substitut der Tabaksteuer.
Tabakwaren im Sinne des Tabaksteuergesetzes dürfen in Deutschland nur zum Verkauf angeboten und verkauft beziehungsweise gekauft werden, wenn sie hier, also im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland, ordnungsgemäß versteuert worden sind. Das ist an den deutschen Steuerzeichen zu erkennen.
Wer Tabakwaren, für die die Tabaksteuer hinterzogen wurde, mit Bereicherungsabsicht ankauft oder sich oder einem Dritten verschafft, diese unversteuerten Tabakwaren absetzt oder abzusetzen hilft, begeht eine strafbare gewerbsmäßige Steuerhehlerei. (ots/r)







