Großkontrolle auf A 7 – Polizei stoppt 72 Fahrzeuge

Freitag, 29. August 2025 16:20 geschrieben von  Michael Fränkel
Am 29. August 2025 kontrollierte die Polizei an der Rastanlage Kassel-Ost insgesamt 72 Fahrzeuge, nur zwölf blieben ohne Beanstandung. Am 29. August 2025 kontrollierte die Polizei an der Rastanlage Kassel-Ost insgesamt 72 Fahrzeuge, nur zwölf blieben ohne Beanstandung. Fotos: Polizei Kassel

KASSEL. Die Polizei Nordhessen führte gemeinsam mit Beamten des Polizeipräsidiums Mittelhessen sowie der Polizei Niedersachsen eine großangelegte Verkehrskontrolle auf der Tank- und Rastanlage Kassel-Ost an der Autobahn 7 durch.

Kontrolle über mehrere Stunden
Die Kontrolle fand in der Nacht von Donnerstag, 28. August, auf Freitag, 29. August, zwischen 18 Uhr und 2 Uhr statt. Der Schwerpunkt lag auf Alkohol- und Drogenbeeinflussung sowie den Besonderheiten des gewerblichen Schwerverkehrs. Ziel war eine umfassende Kontrolle der eingesetzten Fahrzeuge und Fahrer. Unterstützt wurden die Polizeikräfte zusätzlich durch Fachbehörden wie das Bundesamt für Logistik und Mobilität sowie eine Streife des Zolls. Darüber hinaus begleiteten die Gefahrgutüberwachungen der Städte Hofgeismar und Kassel, ein externer Gefahrgutsachverständiger, das Straßenverkehrsamt des Landkreises Kassel sowie das Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Arbeitsschutz, die Kontrollen. Für Ausleuchtung, Wetterschutz und logistische Rahmenbedingungen sorgte das Technische Hilfswerk (THW).

Ergebnis der Kontrolle
Nur zwölf von 72 angehaltenen Fahrzeugen blieben unbeanstandet.

Mängel bei Ladung und Technik
Die 72 Fahrzeuge waren zwischen 18 Uhr und 2 Uhr angehalten und Fahrer sowie Fahrzeug auf ihre Verkehrstüchtigkeit hin überprüft worden. In insgesamt zwölf Fällen war die Ladung unzureichend gesichert, wobei drei Gefahrguttransporte und ein Abfalltransport auffällig waren. In 21 Fällen wurde Fahrern die Weiterfahrt untersagt, bis die Mängel an ihrem Fahrzeug behoben waren, beispielsweise durch Nachsicherung der Ladung oder Umladen bei Überladung. Fehlender Versicherungsschutz oder Fahren ohne Fahrerlaubnis führte in einigen Fällen zum endgültigen Stopp an der Rastanlage.

Beispiele gravierender Verstöße
So zum Beispiel bei einem Kastenwagen, der ohne gültigen Haftpflichtversicherungsschutz gefahren wurde. Die Beamten entstempelten die Kennzeichen vor Ort und leiteten ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein. In einem anderen Fall verfügte der Fahrer eines 40-Tonners nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis. Er hatte zudem mehrfach ohne Fahrerkarte Fahrten durchgeführt. Diese muss jedoch im Kontrollgerät stecken, damit Fahrten und Lenkzeiten automatisch dokumentiert werden. In die Kontrollstelle fuhr er noch ohne Karte ein und steckte diese erst auf dem Parkplatz ein. Auch gegen ihn wird nun ermittelt.

Anzeigen und Sicherheitsleistungen
Wegen Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten, beispielsweise in Form von Lenkzeitüberschreitungen, fehlenden Pausen, Fahren ohne Karte oder Manipulationsverdacht, erstatteten die Beamten insgesamt 25 Anzeigen. Zudem wiesen sieben der angehaltenen Fahrzeuge erhebliche technische Mängel an Beleuchtung, Reifen oder der Windschutzscheibe auf. Bei Gefahrguttransporten wurden neben der unzureichenden Sicherung in zwei Fällen nicht vorschriftsgemäß gekennzeichnete Versandstücke festgestellt. Anzeigen richten sich hier nicht nur gegen die Fahrer, sondern auch gegen Verlader und Absender.

Während der Kontrollen wurden vor Ort Sicherheitsleistungen (zur Sicherung von Straf- und Bußgeldverfahren gegen nicht in Deutschland wohnende Fahrer) sowie Verwarngelder in Höhe von insgesamt rund 4500 Euro erhoben.

Fazit der Polizei
Ein positiver Aspekt der Kontrollen: Von den 72 überprüften Fahrern musste lediglich bei einem eine Fahruntüchtigkeit festgestellt werden. Er stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Angesichts des Schwerpunkts der Kontrollen zu Alkohol und Drogen im Straßenverkehr ist diese Zahl überschaubar, auch wenn jeder Verstoß in diesem Bereich einer zu viel ist.

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