Christoph Dortmund fliegt ab 2025 im 24 Stunden Dienst

Freitag, 08. November 2024 21:25 geschrieben von  Matthias Böhl
"Christoph Dortmund" bei einem Primäreinsatz unweit des Schlossparks in Bad Berleburg. Hier noch mit Rettungswinde. "Christoph Dortmund" bei einem Primäreinsatz unweit des Schlossparks in Bad Berleburg. Hier noch mit Rettungswinde. Foto: Matthias Böhl, 112-Magazin

SIEGEN-WITTGENSTEIN / HOCHSAUERLANDKREIS.

Für die Region Siegen-Wittgenstein und den Hochsauerlandkreis steht ab dem 1. Januar 2025 ein weiterer Huschrauber für medizinische Notfälle in der Dunkelheit zur Verfügung. Der in Dortmund bislang auf privater Basis stationierte Intensivtransporthubschrauber „Christoph Dortmund“ wurde mit dem in der Luftrettung üblichen Vergabeverfahren in den öffentlichen Rettungsdienst integriert und für die nächsten zehn Jahre der DRF Luftrettung als Betreiber zugeschrieben. Eine Voraussetzung in der Ausschreibung war die 24-stündige Verfügbarkeit für Rettungseinsätze. Bisher fliegt der Hubschrauber von 08:00 Uhr bis Sonnenuntergang. Diese Einsatzzeiten werden ab 2025 auf 24 Stunden ausgeweitet, sodass „Christoph Dortmund“ , der am Dortmunder Flughafen stationiert ist, auch bei Dunkelheit zum Einsatz kommen kann.

Der Hubschrauber vom Typ H145 war bereits im Vorfeld so ausgestattet, dass er auch bei Dunkelheit zum Einsatz kommen kann. Bisher fehlte es jedoch neben der offiziellen Beauftragung durch den Rettungsdienstträger auch an dem nötigen Personal: Nachts wird mit zwei Piloten geflogen und auch die Dienst- und Ruhezeiten verändern sich mit einem 24-Stunden-Hubschrauber. Dafür wurde spezielle Nachtsichttechnik angeschafft, so genannte Night-Vision-Imaging-Systems, kurz NVIS. Neben den Nachtsichtbrillen gehören zu diesem System weitere technische Erweiterungen, wie beispielsweise eine kompatible Beleuchtung am Hubschrauber.

„Christoph Dortmund“ kann somit von der Leitstelle auch nachts zu Einsätzen alarmiert werden, die auch eine Landung an unbekannten Landeplätzen, wie auch im Tagesbetrieb, erlauben. „Ein Anflug bekannter (Krankenhaus)landeplätze ist nicht erforderlich“, schreibt die DRF Luftrettung auf unsere Anfrage.

Neben „Christoph Dortmund“ kommen „Christoph Westfalen“ von der ADAC Luftrettung GmbH, „Christoph Gießen“ von der Johanniter Luftrettung, und „SAR 41“ von der Bundeswehr im 24-Stunden-Dienst auch in NRW und unseren Regionen zum Einsatz. DER SAR Hubschrauber bringt dabei jedoch keinen Notarzt mit zu seinen Einsätzen.

Ferner können „Christoph Rheinland“ aus Köln und „Christoph Mittelhessen“ aus Reichelsheim zumindest im Rahmen der Tagesrandzeitenerweiterung noch einige Stunden nach Sonnenuntergang alarmiert werden.

Bislang fliegt „Christoph Dortmund“ mit einer Rettungswinde zu seinen Einsätzen und hat seit Verwendung der Winde viele Patienten mit Hilfe von Luftrettern der Bergwachten aus unwegsamem Gelände gerettet, oder in Eigenregie den Notarzt zu Patienten abgewincht, die zunächst nicht erreicht werden konnten.

Nach Auskunft der DRF Luftrettung ist ein Windeneinsatz mit der Ausschreibung ab dem 1. Januar nicht mehr vorgesehen, bzw nicht mehr gefordert. Somit würde zum Jahreswechsel der bisher einzig Notarztbesetzte Windenhubschrauber, der auch in einigermaßen schneller Zeit Südwestfalen erreichen konnte, verschwinden, sollte die DRF Luftrettung die Winde nicht weiter einsetzen. Zwar würde die Nachtflugbereitschaft entscheidend verbessert. Die Möglichkeit im Wald- und Wanderwegreichen Südwestfalen, in dem auch die Windenergie ein schnelles Wachstum erfährt, Patienten schnell per Winde zu erreichen oder zu retten, würde aber dann zum Jahreswechsel wegfallen. Zwar kann auch der „SAR 41“ einen Windeneinsatz leisten, jedoch wie bereits beschrieben ohne Notarzt und nur bei sehr langen Anflugwegen. Im Luftrettungsbedarfsplan des Landes NRW vom 25.02.2022, der 112-Magazin vorliegt, ist am Standort von „Christoph 25“ in Siegen der Vermerk „geplant Seilwinde“ eingetragen.

Die bisherige Verwendung der Winde an „Christoph Dortmund“ war ohne Beauftragung, auf Verantwortung des Hubschrauberbetreibers erfolgt. Ob der Windenbetrieb auf dieser Basis weiter erfolgen wird, geht aus der Stellungnahme der DRF Luftrettung nicht eindeutig hervor.

Zuletzt bearbeitet am Freitag, 08. November 2024 21:47

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