Verstoß gegen Waffengesetz: 61-Jähriger Berufsjäger vor Gericht

Donnerstag, 14. Juni 2012 16:31 geschrieben von  HNA

FRANKENBERG. Vertagt hat das Frankenberger Amtsgericht ein Strafverfahren gegen einen 61-jährigen Mann, der sich wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten muss.

Verhandelt wird gegen den früheren jagdlichen Fachberater des Dodenauer Wildgeheges. Die Stadt Battenberg hatte das Beschäftigungsverhältnis wegen eines gestörten Vertrauensverhältnisses beendet.

Am 21. Oktober 2011 war der Angeklagte vom Forstamt Frankenberg zu einer Gesellschaftsjagd eingeladen. Dort bestätigte sich, was Fachleute aus der Forst- und Jagdszene zuvor schon tuschelten: Der heute 61-jährige besitzt keine gültige Jagdausübungsberechtigung und keine Schießerlaubnis mehr.

Vor Gericht stand der frühere Berufsjäger, weil er bei dieser Jagd ohne Schießerlaubnis ein Gewehr mitgeführt haben soll - was der Angeklagte energisch bestritt: „Ich habe keine Schusswaffe dabei gehabt."

Es gibt jedoch einige Merkwürdigkeiten. „Bei einer solchen Jagd kontrollieren wir morgens die Jagdscheine", sagte der Frankenberger Forstamtsleiter als Zeuge aus. Der Angeklagte habe keinen gültigen Schein vorweisen können. Als Begründung habe der 61-Jährige angegeben, er habe am Morgen seinen Rucksack mit dem seines Sohnes verwechselt, der ebenfalls Jäger ist und an einer anderen Jagd teilnahm.

Nach der Mittagspause, bei der neuen Gruppeneinteilung, habe er noch einmal nachgefragt, ob sich „das mit dem Jagdschein geklärt" habe, sagte der Forstamtsleiter. Nachdem ein damit beauftragter Revierförster dies verneinte, durfte der Angeklagte weiterhin nicht als Schütze, sondern nur als „Beobachter" an der Jagd teilnehmen.

Damit waren die Voraussetzungen klar. Nun gibt es aber zwei Zeugen, die den Angeklagten während der Jagd mit einem Gewehr gesehen haben wollen: Ein 45-jähriger Treiber sagte vor Gericht: „Er hat da gestanden in einer sehr auffälligen, roten Jacke. Das Gewehr hatte er geschultert."

Ein weiterer Treiber, ein 25-jähriger Student, will aus etwa 20 Metern Entfernung gesehen haben, dass der Angeklagte – den er offenbar wegen seiner Bekleidung als Berufsjäger bewunderte – ein Gewehr in der Armbeuge trug.

Auf mehrfache Nachfrage der Verteidigung schwächten die Zeugen später ihre Aussagen ab; auch mit dem Verweis darauf, dass der Vorfall schon fast acht Monate zurück liege.

Widersprochen haben beide Zeugen einer Version der Verteidigung, bei dem mutmaßlichen Gewehr könnte es sich auch um einen großen Stock gehandelt haben. Einen solchen Stock führte der Angeklagte im Gerichtssaal vor und gab an, dass er diesen benutze, um sein Fernglas aufzulegen.

Richterin Andrea Hülshorst will nun weitere Zeugen laden. Ein Termin für die Fortsetzung steht noch nicht fest.

Quelle: HNA

Zuletzt bearbeitet am Donnerstag, 14. Juni 2012 19:20

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