KORBACH. Stadt Korbach und der Landkreis Waldeck-Frankenberg arbeiten an Maßnahmen, um die Verkehrssicherheit in der Stadt und den Ortsteilen weiter zu verbessern. Betroffen sind nach Angaben von Stadt und Landkreis Nordenbeck, Lelbach und Meineringhausen sowie die Kernstadt.
Individuelle Lösung für jeden Ortsteil
Ob Fußgängerüberwege, Tempolimits oder Bedarfsampeln: Im Rahmen einer Analyse, mit der auch eine Verkehrserhebung einhergeht, werden unterschiedliche Möglichkeiten ausgelotet, um beispielsweise Querungen der Hauptverkehrsstraße in den Ortsdurchfahrten der Ortsteile einfacher und sicherer zu gestalten. „In einer ergebnisoffenen Untersuchung loten wir momentan unterschiedliche Möglichkeiten aus – gemeinsam mit der Straßenbaubehörde Hessen Mobil und der Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg“, berichten Landrat Jürgen van der Horst und Bürgermeister Stefan Kieweg aus einem Arbeitsgespräch mit ihren Fachabteilungen. „Daraus erarbeiten wir individuelle Lösungen für jeden einzelnen Ortsteil, die wir dann auch sukzessive umsetzen werden.“
Tempo 30 in Nordenbeck, Lelbach und Lengefeld
Teilweise gibt es bereits konkrete Ergebnisse: Stadt und Landkreis haben entschieden, in Nordenbeck, Lelbach und Lengefeld in der Ortsmitte im Bereich des Kindergartens und des Fußgängerüberweges beziehungsweise des Kinderspielplatzes ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern anzuordnen. Kindergärten, Spielplätze und Fußgängerüberwege zählen nach der Straßenverkehrsordnung zu den „schutzwürdigen Einrichtungen“, sodass eine Geschwindigkeitsbegrenzung im unmittelbaren Bereich dieser Einrichtungen auch auf Straßen des überörtlichen Verkehrs zulässig ist.
Im Rahmen der Verkehrssicherungsmaßnahmen wird auch die Kernstadt in den Blick genommen, hier speziell die Querungshilfe am Westring, die zu dem neuen Kinderspielpark Laake „KorBerg“ führt. Geprüft wird dort ebenfalls eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer, um den Überweg an dieser Stelle sicherer zu gestalten. Eine finale Entscheidung steht noch aus. Außerdem wurde in der Schlesischen Straße in der Kernstadt die Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer begrenzt.
Geprüft werden aktuell ebenfalls Geschwindigkeitsbeschränkungen im Strother Wald auf der Steigungs- beziehungsweise Gefällstrecke auf der Kreisstraße 15 und auf der Landesstraße 3076 zwischen Korbach und Nordenbeck am Knotenpunkt mit der Kreisstraße 57 an der Radwegekreuzung. In Nordenbeck soll zudem die bestehende Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut werden. Förderanträge für die Baumaßnahme an der Bushaltestelle und der Ortsdurchfahrt sollen von der Stadt Korbach für 2027 gestellt werden.
Prüfung von Bedarfsampeln in Meineringhausen und Lelbach
In Lelbach wird weiterhin beraten, ob der Fußgängerüberweg durch eine Bedarfsampel ersetzt wird. Eine Bedarfsampel wird außerdem in Meineringhausen geprüft, dort käme auch ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern in Frage. Maßgeblich für die Entscheidung sollen die Ergebnisse der Verkehrserhebungen sein, in denen Kraftfahrzeug- und Fußgängeraufkommen evaluiert werden. Nach dem Erhebungszeitraum, der mehrere Monate andauern wird, sollen die Zahlen ausgewertet werden, die in die finale Entscheidung einfließen.
Balance zwischen Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss
Stadt Korbach und der Landkreis nehmen nach eigenen Angaben bei der Beurteilung das gesamte Stadtgebiet in den Blick. Landrat Jürgen van der Horst macht deutlich, warum Entscheidungen nicht immer einfach sind: „Jedes Tempolimit und jede Bedarfsampel stellen einen Eingriff in den Straßenverkehr dar. Wir müssen hier im Rahmen der gesetzlichen Regelungen die Balance halten zwischen Verkehrssicherheit sowie Mobilität und Verkehrsfluss.“ Einschränkende Maßnahmen müssten genau begründet werden. „Wir wollen den Straßenverkehr für alle Beteiligten so sicher, aber auch so flüssig wie möglich machen. Die Entscheidungen für Verkehrseinschränkungen fällen wir daher sehr bedacht – nach Abwägung aller Argumente und in gemeinsamer Abstimmung mit allen Beteiligten.“
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