WALDECK-FRANKENBERG. Wegen versuchter sexueller Nötigung ist ein 26-jähriger Mann aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Außerdem muss er 800 Euro in monatlichen Raten zu 50 Euro an das Bad Wildunger Frauenhaus zahlen. Das Gericht blieb damit unter der von der Staatsanwältin geforderten Haftstrafe zur Bewährung von neun Monaten.
Sein Geständnis vor Gericht und die Tatsache, dass er dem Opfer damit eine Aussage ersparte, floss laut Amtsrichter Karl-Heinz Kalhöfer-Köchling mit in das Urteil ein. Allerdings seien auch die vorhergehenden Straftaten des Angeklagten ins Gewicht gefallen. Der 26-Jährige wurde im Jahr 2006 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und im Jahr 2009 wegen exhibitionistischer Handlungen zu jeweils einer Geldstrafe verurteilt.
Im aktuellen Fall hat er in einem Sonnenstudio eine Angestellte unter einem Vorwand in die Kabine gelockt und sich ihr zunächst nackt gezeigt und dann von ihr verlangt, dass sie ihm den Rücken eincremen sollte. Beim Eincremen hielt er der Angestellten das Handgelenk fest, forderte "hier noch ein bisschen und da noch ein bisschen Creme" und versuchte dann, die Hand der Frau an sein Geschlechtsteil zu führen. Doch die Frau konnte sich aus dem Griff befreien und die Kabine verlassen. Sie erstattete Anzeige bei der Polizei. Dort stritt er die Tat allerdings ab, die er jetzt vor Gericht zugab.
Das Opfer blieb während der Verhandlung im Wartebereich des Gerichtes. Laut Kalhöfer-Köchling wollte sie nicht im Beisein des Angeklagten aussagen. Das musste sie nach dem Geständnis auch nicht mehr und wurde durch Kalhöfer-Köchling informiert. Der Angeklagte bestätigte die Anklageschrift, ins Detail wollte er aber nicht gehen.
Sein Verteidiger, der ehemalige Amtsrichter Wolfgang Damm, der nach 40-jähriger Richtertätigkeit aus dem Ruhestand als Anwalt zurückgekehrt ist, erklärte, dass es keine Frage sei, dass der Angeklagte verurteilt werden müsse, aber, so Damm, "was ist das gerechte Strafmaß?" Es gebe ganz andere sexuelle Nötigungen, bei denen Frauen auch körperlich angegriffen würden. Der Angeklagte wollte nur, dass sie sein Geschlechtsteil kurz berühre. Nachdem die Angestellte ihre Hand losreißen konnte, habe er es dann ja auch gelassen. "Wir haben es mit einem Versuch zu tun, deshalb kann das Gericht auf das gesetzliche Mindestmaß heruntergehen", sagte Damm. Er sprach sich für eine höhere Geldstrafe aus, die wahrscheinlich hilfreicher sei und seinen Mandanten empfindlicher treffe als eine Bewährungsstrafe. Und wenn schon Bewährungsstrafe, dann unter sechs Monate, forderte Damm. "Eine gewisse Bestrafung hat er schon dadurch erfahren, dass er sich seiner Frau offenbart hat", sagte der Anwalt.
Die Ehefrau des Angeklagten, die der Verhandlung beiwohnte, erwartet das zweite Kind von ihm. Amtsrichter Kalhöfer-Köchling ging aber von einem normalen, nicht von einem minderschweren Fall aus. Deshalb wurde der 26-jährige Leiharbeiter, der ungefähr 900 bis 1000 Euro monatlich verdient und zudem vom Sozialamt unterstützt wird, erstmals zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. "Das zweite Kind ist unterwegs, da wird ihn das Strafmaß sicherlich beeindrucken", sagte Kalhöfer-Köchling. "Wenn das so nicht funktioniert, wird die Bewährung aufgehoben", gab ihm der Amtsrichter noch mit auf den Weg.
Der Verteidiger ließ offen, ob er Rechtsmittel gegen dieses Urteil einlegen wird. Quelle: HNA
{source}
<script type="text/javascript"><!--
google_ad_client = "ca-pub-6679455915258683";
/* 468x60 Unter Artikel Banner */
google_ad_slot = "7735614807";
google_ad_width = 468;
google_ad_height = 60;
//-->
</script>
<script type="text/javascript"
src="http://pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js">
</script>
{/source}