KORBACH. Termin übersehen vorausgesetzt: Das bedeutet ganz offensichtlich die Abkürzung TÜV für einen Autofahrer aus Lichtenfels, der mit seinem Opel spätestens im Mai 2006 zur technischen Hauptuntersuchung hätte fahren müssen. Die Polizei stoppte den Mann am frühen Donnerstagmorgen. Die Konsequenzen, die das Gesetz vorsieht, sind jedoch alles andere als scharf.
Hätte der Lichtenfelser stets ein Auge auf den technischen Zustand seines Wagens geworfen, so wäre auch das Licht in Ordnung gewesen - ein defekter Scheinwerfer und ein Rücklicht waren es nämlich, die einer Polizeistreife am frühen Morgen gegen 2.30 Uhr auffielen. Die Beamten stoppten den Opel in der Klosterstraße zu einer Kontrolle, überprüften die Papiere und guckten sich den Wagen etwas genauer an. Dabei fiel den Ordnungshütern auf, dass die TÜV-Plakette am hinteren Kennzeichen auf einen im Mai 2006 fälligen Untersuchungstermin hinwies.
"Fahre nicht so oft"
Er fahre nicht so häufig mit dem Fahrzeug, gab der 50-Jährige den Polizisten gegenüber an. Der Lichtenfelser muss nun 40 Euro Bußgeld zahlen, erhält zwei Punkte in Flensburg und hat den Wagen innerhalb von zwei Wochen bei der Polizei vorzuführen - mit frischem TÜV-Stempel. Dabei ist er gut beraten, diesen Termin nicht verstreichen zu lassen. Kommt der Mann der Aufforderung nicht nach, ist eine Nachricht der Polizei an die Kreisverwaltung die Konsequenz, eine Zwangsstilllegung durch die Zulassungsstelle die Folge. Das wäre eigentlich die einzig wirkliche Bestrafung, wie ein Blick ins Gesetz zeigt.
Ab acht Monaten Überziehung keine Steigerung der Strafe mehr
Denn für notorische TÜV-Muffel wie den Fahrer aus Lichtenfels sieht das Gesetz keine härtere Bestrafung vor als für denjenigen, der den Termin für die Hauptuntersuchung nur um wenige Monate "verschläft". Bei einer Überziehung von acht Monaten ist nämlich nach der Straßenverkehrszulassungsordnung die oben genannte Höchsstrafe fällig. "Danach gibt es keine Steigerung mehr", sagte einer der an der Kontrolle beteiligten Beamten gegenüber 112-magazin.de.
Weit mehr als 500 Euro eingespart
Auch in Bezug auf die Kosten einer Hauptuntersuchung hat man nicht viel zu befürchten - der 50-jährige Lichtenfelser muss für die nun fällige TÜV-Abnahme den regulären Preis von 53,55 Euro sowie einen 20-prozentigen Zuschlag (10,71 Euro) für eine in solchen Fällen übliche Ergänzungsuntersuchung zahlen. Wäre er in den Jahren 2006, 2008, 2010 und 2012 wie vorgeschrieben zum TÜV gefahren, wären insgesamt 214,20 Euro fällig gewesen. "Wir haben keine rechtliche Handhabe, das anders zu berechnen", erklärte ein TÜV-Mitarbeiter in Korbach auf Anfrage. Auch die Abgas-Sonderuntersuchung schlägt nur einmalig mit 95 Euro zu Buche. Unterm Strich hat der Mann also weit mehr als 500 Euro eingespart. Auch von Seiten der Kfz-Versicherung hätte der Mann aus Lichtenfels im Falle eines Unfalls nichts zu befürchten gehabt. Bleibt zu hoffen, dass dieses Beispiel keine Schule macht.
Hintergrund Hauptuntersuchung
Der Termin für die Haupt- oder TÜV-Untersuchung lässt sich am Stempel auf dem hinteren Kennzeichen ablesen. So gilt stets das in der Mitte des Aufklebers genannte Jahr und der nach oben zeigende Monat. Auf dem Foto links (Bildquelle: TÜV Rheinland) war als Termin der März 2011 fällig. Die schwarze Markierung, die sich auf allen Plaketten von November über Dezember bis Januar erstreckt, soll es zum Beispiel Polizeibeamten leichter machen, den fälligen Monat schneller zu erkennen. Neuwagen müssen drei Jahre nach der Zulassung erstmals zur HU, danach sind Autos alle zwei Jahre dem TÜV oder einer anderen anerkannten Prüfstelle (beispielsweise Dekra) vorzuführen. Wer den Termin überzieht, muss mit einer Bestrafung rechnen. Zum Beispiel aus Kostengründen das Prüfintervall zu überschreiten, bringt übrigens nichts: Der Termin für die nächste Fälligkeit zur HU wird nämlich nicht vom Prüftermin aus, sondern vom zuletzt fälligen Termin aus berechnet.
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