TÜV-Muffel weiterhin ohne neue Plakette

Montag, 22. April 2013 19:55 geschrieben von  Migration

KORBACH. Als TÜV-Muffel erstaunte ein Autofahrer aus Lichtenfels Anfang April die Polizei: Seit 2006 "schwänzte" der 50-Jährige die technische Hauptuntersuchung. Trotz einer Kontrolle und der Aufforderung, den Opel mit neuer Plakette vorzuführen, hat sich der Fahrer nicht bei der Polizei blicken lassen.

Der Lichtenfelser war am 4. April nachts im Korbacher Stadtgebiet einer Streife aufgefallen, weil an seinem Opel ein Scheinwerfer und ein Rücklicht defekt waren. Bei der anschließenden Kontrolle fiel den Ordnungshütern auf, dass die TÜV-Plakette auf einen im Mai 2006 fälligen Untersuchungstermin hinwies.

Die Polizisten verhängten das für derartige Verstöße fällige Bußgeld von 40 Euro, zusätzlich waren zwei Punkte in Flensburg fällig. Dem 50-jährigen TÜV-Muffel stellten die Beamten außerdem eine sogenannte Mängelkarte aus - damit wurde der Mann offiziell aufgefordert, den Wagen innerhalb von zwei Wochen mit frischem TÜV-Stempel bei der Polizei vorzuführen oder das Fahrzeug abzumelden.

Am letzten Tag der Frist meldete sich der Lichtenfelser am Donnerstag vergangener Woche telefonisch bei der Polizei und gab an, erst am Freitag einen Termin beim TÜV bekommen zu haben. "Seitdem hat sich der Mann nicht mehr bei uns gemeldet", erklärte einer der Polizisten am Montag auf Anfrage von 112-magazin.de. Man werde daher nun die Kreisverwaltung informieren, die über eine Zwangsstilllegung des Fahrzeugs zu entscheiden habe.

Fall sorgte für Diskussionen
Der Fall des notorischen TÜV-Muffels hatte nach der Veröffentlichung auf 112-magazin.de für Diskussionen gesorgt. Denn ein vergleichsweise geringes Bußgeld stand in diesem Fall einer Ersparnis von mehr als 500 Euro an TÜV- und ASU-Kosten in den vergangenen Jahren gegenüber. Die nun drohende Zwangsentstempelung scheint die einzig wirkliche Bestrafung für den 50-Jährigen zu sein.

Hintergrund Hauptuntersuchung
Der Termin für die Haupt- oder TÜV-Untersuchung lässt sich am Stempel auf dem hinteren Kennzeichen ablesen. So gilt stets das in der Mitte des Aufklebers genannte Jahr und der nach oben zeigende Monat. Auf dem Foto links (Bildquelle: TÜV Rheinland) war als Termin der März 2011 fällig. Die schwarze Markierung, die sich auf allen Plaketten von November über Dezember bis Januar erstreckt, soll es zum Beispiel Polizeibeamten leichter machen, den fälligen Monat schneller zu erkennen. Neuwagen müssen drei Jahre nach der Zulassung erstmals zur HU, danach sind Autos alle zwei Jahre dem TÜV oder einer anderen anerkannten Prüfstelle (beispielsweise Dekra) vorzuführen. Wer den Termin überzieht, muss mit einer Bestrafung rechnen. Zum Beispiel aus Kostengründen das Prüfintervall zu überschreiten, bringt übrigens nichts: Der Termin für die nächste Fälligkeit zur HU wird nämlich nicht vom Prüftermin aus, sondern vom zuletzt fälligen Termin aus berechnet.

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Zuletzt bearbeitet am Montag, 22. April 2013 22:00

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