BATTENBERG. Kaum noch auf den Beinen halten konnten sich die beiden stark alkoholisierten Insassen eines Mercedes, der am späten Samstagnachmittag von der Marburger Straße abgekommen und gegen eine Hauswand in Battenberg gekracht ist. Der 57-jährige Fahrer hatte in einer Kurve die Kontrolle verloren.
Wie durch ein Wunder wurde bei dem Unfall gegen 17.30 Uhr niemand verletzt - glücklicherweise waren auf dem Bürgersteig gerade keine Fußgänger unterwegs. Nicht auszudenken, was hätte passieren können, wenn dort gerade eine Familie mit Kindern hergegangen wäre. "Das hätte ganz schlimm enden können", sagte am Sonntagmorgen auch ein Polizist der zuständigen Frankenberger Wache gegenüber 112-magazin.de. Von den beiden Männern im Wagen wurde der Fahrer lediglich leicht verletzt.
Den Angaben zufolge war der Mercedes aus Richtung Battenfelder Straße kommend in Richtung Dodenauer Straße unterwegs, als der 57 Jahre alte Fahrer aus Battenberg in einer Linkskurve in Höhe der Straße Am Hofenstück wegen überhöhter Geschwindigkeit und Alkohols die Kontrolle verlor. Das Auto kam nach rechts von der Straße ab, überfuhr eine Laterne und eine Mauer, riss einen Gartenzaun aus Metall um und stieß gegen die Wand der Hausnummer 33. Dabei entstand ein Gesamtschaden von 9000 Euro.
Wert beim Atemalkoholtest ließ Polizisten staunen
Beim Eintreffen der Polizeistreife war nicht sofort klar, welcher der beiden Männer gefahren war - der 57-jährige Battenberger oder der 45-jährige Autobesitzer aus dem nordrhein-westfälischen Rhein-Sieg-Kreis. Beide Männer seien so stark alkoholisiert gewesen, dass sie kaum noch hätten laufen können, berichtete der Polizist weiter. Eine hinzu kommende Zeugin habe dann aber eindeutig den älteren der Männer als den Fahrer benennen können. Sein Atemalkoholtest brachte einen Wert ans Licht, der selbst erfahrene Polizisten staunen ließ. Daraufhin wurde der Mann nach Frankenberg ins Krankenhaus gebracht, wo ein Arzt die angeordnete Blutentnahme durchführte.
Gegen den Battenberger erging Strafanzeige wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss. Ob auch ein Verfahren gegen den Autobesitzer eingeleitet wird, weil er die Promillefahrt mit seinem Wagen zuließ, müsse die Staatsanwaltschaft entscheiden. Der 45-Jährige sei selbst deutlichst alkoholisiert gewesen.
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