Schwarzarbeit: Sechs Festnahmen bei Zollkontrollen

Donnerstag, 14. Februar 2013 12:52 geschrieben von  Migration

KASSEL/WILLINGEN. Bei regionalen Kontrollen des Gastronomiegewerbes durch den Zoll in Nordrhein-Westfalen und Hessen haben auch Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Gießen in den vergangenen Tagen Gaststätten, Restaurants und Imbisse in Nord-, Ost- und Mittelhessen ins Visier genommen. Dabei wurden sechs Personen festgenommen. Unter den kontrollierten Betrieben waren auch Lokale in Willingen.

Mehr als 90 Zollbedienstete inspizierten an zwei Tagen fast 100 gastronomische Betriebe und überprüften die Beschäftigungsverhältnisse von 500 Personen. "Bei nahezu jedem dritten Betrieb haben wir Unregelmäßigkeiten und Hinweise auf Schwarzarbeit festgestellt", sagte am Donnerstag Michael Bender, Pressesprecher des Hauptzollamtes Gießen. "Viele Wirte melden ihr Service- und Küchenpersonal nicht zur Sozialversicherung an, um die Personalkosten niedrig zu halten. Das ist nach wie vor ein Problem in der Branche", machte Bender deutlich.

Verstöße gegen das Ausländerrecht: Sechs Festnahmen
Darüber hinaus deckten die Zöllner auch einige Verstöße gegen das Ausländerrecht auf. Sechs ausländische Beschäftige hatten keine gültige Aufenthaltsgenehmigung und waren zum Teil ohne Pass illegal eingereist. Sie wurden wegen illegalem Aufenthalt vorläufig festgenommen und der Polizei oder den zuständigen Ausländerbehörden überstellt.

Gegen die Inhaber der Lokale leiteten die Zollbeamten noch vor Ort ein Strafverfahren wegen illegaler Ausländerbeschäftigung ein. In einem Fall durchsuchten sie auf Anordnung der Staatsanwaltschaft unmittelbar nach der Kontrolle die Geschäftsräume eines Arbeitgebers, um Beweismittel zu sichern.

Etliche Verwarnungen
Weiterhin leitete das Hauptzollamt elf Bußgeldverfahren wegen Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitsgenehmigung ein und verwarnte etliche Wirte und Lokalbesitzer, weil sie ihr Personal nicht auf die Mitführungspflicht des Personalausweises oder Passes hingewiesen hatten. Die gilt sowohl für Deutsche als auch für Ausländer in den für Schwarzarbeit anfälligen Branchen.

Auch 23 Kasseler Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüften bei der Aktion 38 Lokale in der Stadt Kassel sowie in Willingen, Fuldatal und Hessisch Lichtenau. Dabei überprüften sie 217 Personen an ihren Arbeitsplätzen.

Strafverfahren gegen Schnellrestaurant-Betreiber in Willingen
Auch hier hatten 19 Gaststätteninhaber gegen die Anmeldepflichten zur Sozialversicherung verstoßen. So gab eine Küchenhilfe in einem Schnellrestaurant in Willingen zunächst an, nur wenige Stunden und zu einem geringen Lohn für ihren Chef zu arbeiten. Die Zöllner fanden jedoch heraus, dass sie fast 60 Stunden im Monat arbeitet und 480 Euro dafür erhielt. Um Sozialabgaben zu sparen, hatte der Wirt sie aber nur zu dem geringen Lohn angemeldet. Die Differenz erhielt die Frau "schwarz" aus der Kasse. "Das ist handfester Betrug zu Lasten der Sozialkassen", sagt Michael Bender. Den Arbeitgeber erwartet jetzt ein Strafverfahren.

In einer Pizzeria in Fuldatal landeten die Kasseler Schwarzarbeitskontrolleure gleich drei Treffer. Von fünf Beschäftigten besaßen drei Pakistaner keine ordnungsgemäßen Arbeits- oder Aufenthaltspapiere. Einer der drei war zwar der Aufenthalt aufgrund eines Asylverfahrens gestattet, nicht aber die Aufnahme einer Beschäftigung. Ein anderer hielt sich illegal in Deutschland auf, da er lediglich einen italienischen Aufenthaltstitel hatte. Die Ausländerbehörde verfügte seine Ausreise nach Italien. Der Dritte konnte sich überhaupt nicht ausweisen. Er wurde vorläufig festgenommen und der Polizei zur Klärung der Identität überstellt. Mittlerweile hat er einen Asylantrag gestellt. Gegen den Arbeitgeber leiteten die Zöllner noch vor Ort ein Strafverfahren wegen illegaler Ausländerbeschäftigung ein.

Die Auswertung aller erhobenen Daten dauert noch an.

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Zuletzt bearbeitet am Donnerstag, 14. Februar 2013 12:57

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