Nach schwerem Unfall: Fahrerlaubnis für Autos weg

Mittwoch, 28. September 2011 11:40 geschrieben von  HNA

KORBACH. An der Strafe rüttelte Richter Wolfgang Damm nicht, er kam dem Angeklagten aber ein Stück entgegen: Um dessen Arbeitplatz nicht extrem zu gefährden, nahm Damm die Fahrerlaubnis für Mokicks von dem sechsmonatigen Fahrverbot aus.

Der 31-jährige Angeklagte hatte im März einen schweren Verkehrsunfall zwischen Adorf und Flechtdorf verursacht (112-magazin.de berichtete mit Fotos und Video, hier klicken). In einer langgezogenen Linkskurve hatte er ein Auto und einen Lastwagen überholen wollen. Dabei hatte er ein entgegenkommendes Fahrzeug übersehen - beide stießen zusammen. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin im Juli einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe und einem achtmonatigen Fahrverbot verhängt. Weil er dagegen Einspruch eingelegt hatte, wurde der Fall jetzt vor dem Korbacher Amtsgericht verhandelt.

Die Staatsanwältin warf dem Angeklagten vor, sich grob verkehrswidrig verhalten zu haben, als er dort überholte. Dadurch habe er die Frau in dem entgegenkommenden Fahrzeug verletzt. "Sie haben elementare Sorgfaltsregeln missachtet", sagte die Staatsanwältin.

Der Verteidiger erklärte, ein Fahrverbot sei zwar eine Regelstrafe, man könne im Einzelfall aber auch darauf verzichten. Sein Mandant sei ein eigentlich sehr verantwortungsbewusster Mensch, er habe sich nach dem Unfall bei der Verletzten entschuldigt. Die Strecke lasse sich gut einsehen und sein Mandant fahre sie jeden Tag. Bei dem Unfall handele es sich um ein Augenblicksversagen, er habe den entgegenkommenden Wagen im Knick der Kurve einfach übersehen. Hinzu komme, dass der 31-Jährige selbst schwer verletzt wurde, vier Monate arbeitsunfähig war und sein Fahrzeug Totalschaden hatte. Da sein Mandant den Führerschein brauche, um an seine Arbeitsstelle zu kommen und dort auch Firmenwagen fahren müsse, gefährde ein Fahrverbot seine Arbeitsstelle extrem. Deshalb appelliere er "an die Milde des Gerichts" und bat, auf das Fahrverbot zu verzichten.

Darauf wollten sich aber weder die Staatsanwältin, noch Richter Damm einlassen. "Darüber könnte man besser diskutieren, wenn der Angeklagte nicht einschlägig vorbestraft wäre." Im Herbst 2006 hatte er ein mehrmonatiges Fahrverbot erhalten, weil er in Folge von Alkohol am Steuer den Straßenverkehr gefährdet hatte. Dies stelle seine "charakterliche Zuverlässigkeit" in Frage, sagte der Richter. Und wenn er den Führerschein für die Arbeit brauche, dann müsse er entsprechend fahren.

So verhängte der Richter erneut eine Geldstrafe und ein sechsmonatiges Fahrverbot. Von diesem wurde die Fahrerlaubnis für Mokicks bis 45 Stundenkilometer Geschwindigkeit aber ausgenommen, damit der Angeklagte so seine Arbeitsstelle erreichen kann.


Über den schweren Unfall berichtete 112-magazin.de ausführlich:
Zusammenstoß: Schwer verletzt eingeklemmt (28.03.2011, mit Video und Fotos)

Link:
Feuerwehr Adorf

Zuletzt bearbeitet am Mittwoch, 28. September 2011 12:01

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