FRANKENBERG/KASSEL/MARBURG. Zwei junge Männer aus Frankenberg, die im Januar an drei Tankstellenüberfällen in Kassel beteiligt waren, können den Gang in eine Therapie antreten. Bis zu deren Beginn im Oktober bleiben sie in Haft. Dies ist das Ergebnis eines Berufungsverfahrens vor dem Marburger Landgericht am Mittwoch.
Die zur Tatzeit 19-Jährigen hatten im Januar gemeinsam mit zwei Jugendlichen drei Tankstellen überfallen (siehe Hintergrund). Dafür waren sie in erster Instanz - unter Einbeziehung früherer Strafen - zu Jugendstrafen von zwei Jahren und vier Monaten beziehungsweise zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden.
Der Verteidiger eines der beiden Täter hatte im neuen Verfahren zunächst eine geringere Strafe gefordert: Eigentlich sei sein Mandant ja nur mit seinen Kumpels in einem Auto nach Kassel gefahren - dass er damit zum Mittäter bei einer Raubserie werde, könne man so doch wohl nicht sagen, erklärte der Verteidiger. Mit deutlichen Worten machte der Vorsitzender Richter seine Zweifel an dieser Version klar: Der Angeklagte habe schließlich einen Teil der Beute bekommen. Und auch der Staatsanwalt kündigte an, für den Fall, dass die Berufung aufrechterhalten werden sollte, eine höhere Strafe zu fordern. Nach kurzer Unterredung zogen Anwalt und Angeklagter ihre Berufung zurück - auch mit Blick auf die Möglichkeit, die sich dem heute 20-Jährigen bald bietet: Er tritt Anfang Oktober eine dreimonatige Therapie an. Dabei geht es um die Bekämpfung seines Alkoholproblems und die Aufarbeitung der Taten.
Der zweite Angeklagte, ebenfalls 20 Jahre alt und seit Jahren regelmäßig Alkohol- und Drogenkonsument, tritt am 11. Oktober seine Therapie an. Für ihn erreichte der Anwalt, dass das Strafmaß von zwei Jahren und acht Monaten insgesamt gleich blieb, obwohl nach dem ersten Urteil noch eine achtmonatige Jugendstrafe hinzugekommen war: Der junge Mann hatte - vor den Kasseler Überfällen - unter anderem Elektrogeräte für rund 2000 Euro im Internet bestellt und das Geld einem anderen vom Konto abbuchen lassen.
Weil das Strafmaß dennoch gleich bleibt, ist auch für ihn die Voraussetzung für eine Therapie erfüllt: Die Reststrafe beträgt unter Anrechnung der Untersuchungshaft weniger als zwei Jahre. Er zeigte Reue und gab an, ein neues Leben anfangen zu wollen, "ohne die Scheiß-Drogen".
Bei Erfolg Bewährung
Absolvieren beide Täter die Therapie erfolgreich, wird der Rest ihrer Strafen zur Bewährung ausgesetzt, sie könnten also in wenigen Monaten wieder auf freiem Fuß sein. Noch ist es allerdings nicht so weit: Den Antrag beziehungsweise Wunsch auf Haftentlassung bis zum Antritt der Therapie lehnte das Gericht für beide ab. Die jungen Männer sollten in diesen wenigen Tagen vor der Therapie nicht in Freiheit durch Alkohol und Drogen in Versuchung geführt werden, so der Vorsitzende Richter. Quelle: HNA