VOLKMARSEN. Für einen 26-jährigen Mann aus Volkmarsen endete die Fahrt am Montagabend in einer Polizeikontrolle.
Nach jetzigem Kenntnisstand befuhr der 26-Jährige mit seinem Opel am 6. Oktober gegen 21.50 Uhr den Steinweg und wurde prompt von einer Streifenwagenbesatzung angehalten. Bei der Überprüfung der Fahrzeugpapiere strömte den Beamten leichter Alkoholgeruch aus dem Inneren des Opels entgegen. Daraufhin wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, der sich im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit (über 0.5 ‰) befand. Jetzt muss sich der Volkmarser wegen der Trunkenheitsfahrt verantworten. Die Weiterfahrt mit seinem Opel wurde untersagt.
INFO mit KI:
0,6 Promille sind in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit, die beim Autofahren ab 0,5 Promille geahndet wird und zu einem Bußgeld, Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot führen kann. Bei einer absoluten Fahruntüchtigkeit (ab 1,1 Promille) wird der Verstoß zur Straftat mit Geld- oder Freiheitsstrafe, und ab 1,6 Promille muss zudem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolviert werden.
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