BAD WILDUNGEN. Ein Verkehrsunfall in der Ortsdurchfahrt Mandern hat am Donnerstag um 20.15 Uhr Polizeikräfte, Abschleppdienste und den Rettungsdienst auf den Plan gerufen. Was zunächst als Routinefall galt, entpuppte sich später zu einem Sammelsurium an Straftatbeständen.
Wie die Polizei auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilt, ereignete sich der Verkehrsunfall am 3. Juli, als eine 52-jährige Frau die Bundesstraße 253 von Bad Wildungen in Richtung Fritzlar befuhr. In Höhe der Bachstraße wollte die Frau mit ihrem Volkswagen links abbiegen. Dabei übersah sie einen aus Richtung Fritzlar entgegenkommenden Honda. Im Einmündungsbereich der Fritzlarer Straße zur Bachstraße kam es zum Zusammenstoß der beiden PKW. Völlig überrascht vom Abbiegemanöver konnte der 22-jährige Hondafahrer nicht mehr reagieren. Beide Fahrzeuge erlitten Totalschaden und mussten abgeschleppt werden. Am VW entstand ein Totalverlust von 10.000 Euro, der Schaden am Honda wird mit 2000 Euro bewertet. Leichte Verletzungen hatte sich die Frau, die in einem Wildunger Stadtteil beheimatet ist, bei dem Unfall zugezogen, hieß es aus Polizeikreisen. Um die Straße wieder freizumachen, forderte die Polizei den Abschleppdienst Gäbler an.
Bei der Unfallaufnahme strömte den Beamten Alkoholgeruch aus Richtung des ebenfalls in einem Wildunger Stadtteil wohnenden 22-jährigen Hondafahrers entgegen. Ein durchgeführter Atemtest zeigte einen eindeutig zu hohen Promillewert an. Darüber hinaus stellten die Beamten fest, dass das Fahrzeug nicht zugelassen ist. Der junge Mann hatte Kennzeichen angebracht, die keinen Bezug zum Honda haben. Einen Führerschein konnten die Beamten dem 22-Jährigen nicht abknöpfen - er besitzt keinen.
In der Summe mussten die Beamten mehrere Anzeigen anfertigen: Fahren unter Alkoholeinwirkung, Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr ohne Versicherungsschutz, Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis und weil das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß angemeldet war, muss sich der Mann wegen Steuerbetrugs verantworten. Die Kosten der Blutentnahme im Krankenhaus wird der Alkoholsünder ebenfalls tragen müssen.
Link: Unfallstandort am 3. Juli 2025 in Mandern, im Landkreis Waldeck-Frankenberg.