WALDECK-FRANKENBERG. Derzeit sind betrügerische E-Mails im Umlauf - diesmal verschickt im Namen des Bundeszentralamts für Steuern, mit Sitz in Bonn.
Darin werden Unternehmen aufgefordert, innerhalb von zwei Tagen einen bestimmten Betrag auf ein Konto zu überweisen. Als Grund nennt die "Steuerbehörde" einen Zuschlag (in diesem Fall von 486.62 Euro) für die verspätete Abgabe der Steuererklärung 2023.
Die E-Mails werden von Absenderadressen wie „info(at)bzst-zahlungsfrist.com“ oder „news(at)bzst-infos.de“ oder a.weidemann(at)bzst-einzahlung.de verschickt und enthalten häufig ein PDF-Dokument, das einen offiziellen Bescheid des Bundeszentralamts für Steuern darstellen soll. Die Empfänger werden aufgefordert, auf einen Link zu klicken oder eine Zahlung zu leisten, um Strafen für eine verspätete Steuererklärung zu begleichen.
Grundsätzlich sind die örtlichen Finanzämter der Landessteuerverwaltung für die Besteuerung zuständig. Das Bundeszentralamt für Steuern bearbeitet keine Einkommensteuererklärungen. Daher setzt es dazu auch keine Verspätungszuschläge fest. Es wird ausdrücklich davor gewarnt, Anhänge oder Links in solchen E-Mails zu öffnen. Diese könnten mit schadhafter Software oder Viren infiziert sein.
Im Fall des Erhalts einer solchen E-Mail sollten Empfänger die Nachricht umgehend löschen und keinesfalls Zahlungen leisten oder auf die Forderungen eingehen. Darüber hinaus sollte jeder steuerpflichtige Bundesbürger in der Lage sein, zu wissen, ob er eine Steuererklärung abgegeben hat. In der Regel sind die Steuerberater dafür zuständig, dass die Fristen eingehalten werden.
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