Alkoholfahrt mit Todesfolge - Richter fällt Urteil

Donnerstag, 13. März 2025 09:29 geschrieben von  Redaktion 112 Magazin
Das Amtsgericht Korbach hat ein Urteil gefällt. Das Amtsgericht Korbach hat ein Urteil gefällt. Foto: 112-magazin.de

LICHTENFELS/KORBACH. Es war ein tragischer Verkehrsunfall, der sich am 30. November 2023 zwischen Nordenbeck und Goddelsheim ereignete. Damals starb eine 54-jährige Frau in den Trümmern ihres Skoda. Jetzt wurde das Urteil gefällt.

Was war passiert?

Wie die Beamten der Polizeistation Korbach berichten, befuhr ein damals 29-Jähriger gegen 17.50 Uhr mit seinem Audi A6 die Landesstraße 3076 in Fahrtrichtung Goddelsheim. Im Verlauf einer langen Geraden kam es zur Kollision mit einem entgegenkommenden Skoda. Die Fahrerin des entgegenkommenden Fahrzeuges, eine 54-Jährige aus dem Raum Lichtenfels, wurde bei dem Unfall in ihrem Fahrzeug eingeklemmt. Mit hydraulischem Rettungsgerät konnten die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr die Frau aus ihrem Fahrzeug befreien. Während der Reanimation durch den Notarzt vor Ort erlag die Fahrerin ihren schweren Verletzungen. Zur genauen Klärung des Unfalls wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft ein Gutachter bestellt. Mit schweren Verletzungen kam der Lichtenfelser ins Krankenhaus nach Korbach. Im Einsatz waren damals neben 36 Einsatzkräften der Feuerwehren Korbach, Sachsenberg, Rhadern und Goddelsheim auch mehrere Streifenwagenbesatzungen der Polizei Korbach sowie Rettungswagen und Notärzte. Die Landesstraße musste mehrere Stunden für den Verkehr gesperrt bleiben.

Alkoholfahrt mit Kollision

Was zum Zeitpunkt der Unfallaufnahme nicht klar war: Der Fahrer des Audi A6 war mit 1,6 ‰ auf der Landesstraße unterwegs gewesen. Beim Überholen eines vorausfahrenden KFZ kam es dann zur Kollision. Laut Gutachter war der Audi etwa 90 bis 100 km/h schnell unterwegs, also im Rahmen des Erlaubten. Zeugen, die das Geschehen mitverfolgt hatten, leisteten Erste Hilfe bei der Frau und dem Fahrer. Um 18.33 Uhr konnte der Notarzt nur noch den Tod der Lichtenfelserin feststellen.

Bewährungsstrafe

Der Staatsanwalt beantragte eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Diesem Antrag folgte der Richter nicht, für den Unfallverursacher gab es eine Bewährungsstrafe. Allerdings muss der 31-Jährige drei Jahre auf seinen Führerschein verzichten. Seinen gelegentlichen Alkoholkonsum möchte der Mann wegen der zu erwartenden MPU völlig einstellen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eventuell legt die Staatsanwaltschaft Revision ein.

Link: Tödlicher Verkehrsunfall zwischen Nordenbeck und Goddelsheim (mit Fotostrecke)

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Zuletzt bearbeitet am Donnerstag, 13. März 2025 10:32

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