Nach Durchsuchung: Fünf Haftbefehle

Freitag, 02. September 2011 16:09 geschrieben von  Migration

TREYSA. Nach der großangelegten Durchsuchung eines Asylbewerberheims im Schwalm-Eder-Kreis ist am Freitag Haftbefehl gegen fünf Männer erlassen worden. Gegen drei weitere Asylbewerber hatte bereits ein gültiger Haftbefehl bestanden.

Der Verdacht, 23 Tatverdächtige im Alter von 18 bis 43 Jahren könnten gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz verstoßen haben, hatte am Donnerstagmorgen zu einer großangelegten Durchsuchung mehrerer Gebäude in Schwalmstadt, Gilserberg und Oberaula geführt. Hauptaugenmerk legten die Ermittler auf ein Asylbewerberheim in Treysa (wir berichteten).

Laut Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft lagen Hinweise vor, dass sich eine nicht bekannte Anzahl von Schusswaffen im Besitz von Tatverdächtigen befinden solle. Insbesondere in der Asylbewerberunterkunft in Treysa kam es in der Vergangenheit zudem immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Ende April gab es dort zwei Verletzte nach einer Messerstecherei. Die Durchsuchungen in der Asylbewerberunterkunft betrafen alle Zimmer, da Hinweise vorlagen, dass Betäubungsmittel in "fremden" Zimmern versteckt seien und die Wohnsituation unklar war.

Bei den Durchsuchungen stellte die Polizei umfangreiches Beweismaterial sicher. Neben verschiedenen Betäubungsmitteln, Diebesgut, Hehlerware und für Asylbewerber unangemessen hohen Bargeldbeträgen wurden auch mehrere ge- oder verfälschte Ausweisdokumente aufgefunden und sichergestellt. 24 Personen wurden festgenommen, für drei Personen bestanden Haftbefehle, welche vollstreckt wurden. Fünf Personen wurden am Freitag dem Haftrichter beim Amtsgericht in Schwalmstadt vorgeführt, der für alle fünf Männer Haftbefehle wegen des gewerbs- und bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen erließ. Die anderen Personen wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.

In der Asylbewerberunterkunft trafen die Polizisten auch drei Personen an, bei denen Verstöße gegen das Asylverfahrensgesetz festgestellt wurden. Die Regelung dieser Verstöße wurde von einem vor Ort anwesenden Mitarbeiter der Ausländerbehörde des Schwalm-Eder-Kreises vorgenommen.

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