Trunkenheitsfahrt in Reinhardshausen - Polizei erfolgreich

Samstag, 21. Januar 2023 11:05 geschrieben von  Christopher Rohde
Eine Verkehrsunfallflucht konnte die Bad Wildunger Polizei zügig aufklären. Eine Verkehrsunfallflucht konnte die Bad Wildunger Polizei zügig aufklären. Symbolbild: 112-magazin.de

BAD WILDUNGEN. Erfolgreich konnte die Polizei in der Nacht vom 20. auf den 21. Januar eine Verkehrsunfallflucht aufklären.

Nach derzeitigem Kenntnisstand hatten Anwohner im Bad Wildunger Stadtteil Reinhardshausen am Freitag gegen 23 Uhr in der Hauptstraße mehrere Schläge vernommen und nach dem Rechten geschaut. Tatsächlich war ein Pkw von der Fahrbahn abgekommen und hatte mehrere blaue Poller geplättet. Ohne sich um den Schaden zu kümmern, setzte der Fahrer seinen Weg mit dem beschädigten Fahrzeug in Richtung Kreisstraße 40 fort. Während der Fahrt muss der Dacia noch einen Kotflügel verloren haben, dieser wurde im Rahmen der Fahndung von der Streife gefunden und sichergestellt.

Für den 54-Jährigen, der in einem Wildunger Stadtteil wohnt, endete die Fahrt an der Einfahrt zur alten Ziegelei vor einer Schranke. Nicht die Vernunft hatte gesiegt und den Mann zum "Einlenken" gebracht, sondern der streikende Motor. Bei der Überprüfung durch die Beamten konnte Alkohol in der Atemluft festgestellt werden. Es folgten eine Blutentnahme und die Sicherstellung des Führerscheins. Der 54-Jährige wird sich nun wegen der Trunkenheitsfahrt und der Verkehrsunfallflucht verantworten müssen. An dem silbergrauen Sandero entstand erheblicher Sachschaden.

Fahrzeug stehen lassen

In diesem Zusammenhang fordert die Polizei wiederholt sämtliche Verkehrsteilnehmer dazu auf, keine Fahrten unter Alkoholeinfluss durchzuführen.  Viele Verkehrsteilnehmer kennen nur die 0,5-Promille-Grenze und richten ihren Alkoholkonsum danach aus. Die Annahme, nach zwei Gläsern Bier noch fahren zu können, birgt jedoch erhebliche Risiken, falls Einschränkungen im Fahrverhalten offensichtlich werden. Wer nach Alkoholgenuss Fahrfehler begeht, beispielsweise eine rote Ampel oder die Vorfahrt missachtet, zu wenig Abstand hält oder in Schlangenlinien fährt, dem kann eine relative Fahruntüchtigkeit aufgrund des Alkoholeinflusses vorgeworfen werden – und zwar auch mit weniger als 0,5 Promille. Bereits ab 0,3 Promille droht ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs aufgrund alkoholbedingter Ausfallerscheinungen. Weitere Informationen erhalten Sie unter Bußgeldkatalog org (hier klicken).

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Zuletzt bearbeitet am Samstag, 21. Januar 2023 11:55

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