FRANKENBERG. Mit faustgroßen Steinen aus dem Gleisbett sind zwei Polizisten im April vergangenen Jahres in Frankenberg bei einem Einsatz beworfen worden. Am Mittwoch hat das Marburger Amtsgericht die drei jungen Täter verurteilt.
Verantworten mussten sich die 18, 19 und 22 Jahre alten Angeklagten aus dem Frankenberger Land wegen Beleidigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter Gefangenenbefreiung und versuchter gefährlicher Körperverletzung.
Laut Anklage soll der 19-Jährige vor rund einem Jahr in einer Gruppe von 15 Mann unterwegs gewesen sein. Mit einem Mann und einer Frau kam es zum Streit. Als der Mann daraufhin auf ihn zugekommen sei, habe der Angeklagte ihm ins Gesicht getreten, so die Staatsanwaltschaft. Zuvor habe er die Frau geschucbst gehabt. Der 19-Jährige bestritt die Vorwürfe und stellte sie genau anders herum dar. Allerdings, so räumte er ein, habe er im Fallen zugetreten. Letztendlich ließen sich die Vorwürfe nicht aufklären.
Geständig zeigten sich alle drei Angeklagten bezüglich der weiteren Anklagepunkte. Demnach hat sich der 18-Jährige seiner Festnahme durch zwei herbeigerufene Polizeibeamte widersetzt, indem er immer wieder stiften ging. Wie die Polizisten berichteten, seien sie von der Gruppe von etwa 15 jungen Männern bedrängt worden. Erst der Einsatz eines Schlagstocks und Pfeffersprays habe die Situation zunächst beruhigt.
Wie die Beamten schilderten und die Angeklagten zugaben, seien sie mit faustgroßen Steinen beworfen worden. „Wir wurden bombardiert“, so einer der Zeugen. Der 19- und der 22-Jährige sprachen von einigen Steinen und gaben als Motivation Wut nach dem Pfeffersprayeinsatz an. Jedoch hätten sie zwar in die Richtung der Polizisten geworfen, aber wegen der Schmerzen in den Augen nichts mehr gesehen.
Eigentlich habe er die Sache nur aufklären wollen, behauptete der 19-Jährige, aber sein Handeln sei sicher falsch gewesen. „Sie wären besser auf ihrem Hintern sitzen geblieben“, ermahnte ihn Amtsgerichtsdirektor Cai Adrian Boesken.
Das Gericht verurteilte den 22-Jährigen zu sieben Monaten auf Bewährung und 100 Arbeitsstunden. Der 18-Jährige bekam eine Woche Jugenddauerarrest und muss 1000 Euro Geldstrafe zahlen. Eine elfmonatige Jugendstrafe, die der 19-Jährige wegen anderer Straftaten derzeit absitzt, wurde um zwei Monate aufgestockt.
Quelle: HNA