Zoll beendet illegale Beschäftigung

Mittwoch, 28. Januar 2026 15:24 geschrieben von  Michael Fränkel
Beamte des Hauptzollamtes Gießen stießen bei einer Kontrolle in einem Restaurant auf fünf Küchenhilfen, die keine gültigen Arbeitsgenehmigungen vorweisen konnten. Beamte des Hauptzollamtes Gießen stießen bei einer Kontrolle in einem Restaurant auf fünf Küchenhilfen, die keine gültigen Arbeitsgenehmigungen vorweisen konnten. Foto: Hauptzollamt Gießen

GIEßEN. Infolge einer gezielten Kontrolle durch Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Gießen mussten die Geschäftsaktivitäten in einem örtlichen Restaurant am gestrigen Dienstag vorzeitig eingestellt werden, nachdem die Ermittler auf mehrere Angestellte ohne die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen für eine Beschäftigung gestoßen waren.

Festgestellt haben die Einsatzkräfte bei der hinweisbezogenen Überprüfung des Gastronomiebetriebes insgesamt sechs Personen, wobei es sich um den 49-jährigen deutschen Geschäftsführer sowie fünf kirgisische Küchenhilfen im Alter zwischen 22 und 26 Jahren handelte. Zwar wiesen sich die Angestellten bei der Kontrolle mit kirgisischen Reisepässen sowie bulgarischen ID-Karten aus, jedoch fehlten die für eine legale Tätigkeit in Deutschland zwingend notwendigen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen.

Vorläufig festgenommen wurden die fünf Männer noch vor Ort, was zur Folge hatte, dass die Küche des Restaurants an diesem Tag kalt bleiben musste. Eingeleitet wurden zudem entsprechende Ermittlungsverfahren sowohl gegen die illegal beschäftigten Arbeiter als auch gegen den verantwortlichen Geschäftsführer des Betriebes.

Stephanie Auerswald, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Gießen, erläuterte hierzu, dass Personen, die illegal arbeiten oder Beschäftigte ohne Papiere anstellen, mit deutlichen rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen. Hinweise aus der Bevölkerung würden konsequent geprüft und seien ein wichtiges Mittel, um derartige Verstöße aufzudecken. Übergeben wurden die Ausweisdokumente der Betroffenen an die zuständige Ausländerbehörde, welche nun über den weiteren Verbleib und den künftigen Aufenthalt der Arbeiter zu entscheiden hat.

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