GIEßEN. Die BAO FOKUS und die Gießener Staatsanwaltschaft haben gemeinsam ein Verfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und der Herstellung von Kinderpornografie geführt. Am heutigen Montag, 16. Mai, wurde der Angeklagte vom Landgericht Gießen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte - ein 32-Jähriger aus dem Landkreis Gießen - in der Zeit von November 2016 bis September 2021 seine drei bis acht Jahre alte Tochter in 60 Fällen sexuell missbraucht hat. 54 der teilweise schweren Übergriffe filmte der Mann. Der 32-Jährige zeigte sich im Laufe der Hauptverhandlung geständig.
Hinweis aus dem engsten Familienkreis
Dem Urteil waren monatelange intensive Ermittlungen der BAO FOKUS im Auftrag der Staatsanwaltschaft Gießen vorangegangen. Die BAO FOKUS, eine Einheit der hessischen Polizei, die sich ausschließlich mit Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen beschäftigt, hatte aus dem engsten familiären Umfeld des Mannes einen Hinweis erhalten. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung konnten die Ermittlerinnen und Ermittler zahlreiche Speichermedien sicherstellen. Die darauf befindlichen Videos dokumentieren den jahrelangen Missbrauch durch den Angeklagten an seiner Tochter.
Thomas Hauburger, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Gießener Staatsanwaltschaft, sagt: "Das Urteil belegt das konsequente Vorgehen von Justiz und Polizei im Bereich des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Das hohe Strafmaß soll für potenzielle Täter abschreckend wirken und zeigt, dass sich akribische Ermittlungen bezahlt machen." Peter Becker, Kriminalrat und Leiter der im Hessischen Landeskriminalamt angesiedelten BAO FOKUS sagt: "Es gilt, die Schwächsten der Gesellschaft zu schützen, beziehungsweise ihr Leiden zu beenden. Das gelingt nur durch eine gute Zusammenarbeit zwischen Justiz und Polizei, in diesem Fall der Gießener Staatsanwaltschaft und der Ermittlerinnen und Ermittlern der BAO FOKUS im Polizeipräsidium Mittelhessen."
Ein Folgeverfahren gegen den 32-Jährigen ist nicht ausgeschlossen: Auf den sichergestellten Speichermedien wurden, neben den selbst hergestellten Videodateien, Tausende weitere kinderpornografische Filme und Videos gefunden. Die Sichtung und Bewertung dieser Dateien dauert noch an.
Polizei ist auf Hilfe von Bürgern angewiesen
Obgleich die hessische Polizei in den Deliktsbereichen des sexuellen Kindesmissbrauchs sowie des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie auch proaktiv ermittelt, zeigt der Fall, dass die Ermittlerinnen und Ermittler auf die Sensibilität und die Hilfe von Bürgerinnen und Bürgern angewiesen sind. Was hinter verschlossenen Türen geschieht, ist unter Umständen nur engsten Vertrauten bekannt. Solche Taten stellen jedoch ein Verbrechen an - alleine aufgrund ihres Alters - völlig wehrlosen Opfern dar. Es bedarf einer klaren und konsequenten Positionierung eines Jeden - egal in welchem Verhältnis er oder sie zu Täter oder Opfer steht.
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