HESSEN. In einem gemeinsamen Ermittlungskomplex der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, des Hessischen Landeskriminalamtes und des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main wegen Straftaten im Zusammenhang mit Anträgen auf Auszahlung von sogenannten Corona-Soforthilfen, haben Beamte am 29. September in Egelsbach einen 46-jährigen Beschuldigten wegen des dringenden Verdachts des gewerbsmäßigen vollendeten und versuchten Betruges aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Frankfurt festgenommen.
Zudem durchsuchten Polizeibeamte an sechs Orten im Rhein-Main-Gebiet insgesamt sieben Objekte, darunter die Wohn- und Geschäftsräume des dringend Tatverdächtigen und eines weiteren 44-jährigen Beschuldigten. Die mutmaßlichen Täter stehen im Verdacht, gemeinschaftlich handelnd, in der Zeit von April bis Mai 2020 insgesamt fünf Anträge auf Auszahlung sogenannter Corona-Soforthilfen über das Onlineportal des Regierungspräsidiums Kassel gestellt zu haben.
Der 46-jährige Tatverdächtige soll hierbei in vier Fällen unter Nutzung von gefälschten Personaldokumenten seine wahre Identität verschleiert und eine wirtschaftliche Betätigung mehrerer Unternehmen vorgetäuscht haben. Zudem soll er unter Vorlage eines gefälschten Ausweises bereits im September 2019 ein Girokonto und im Januar 2020 ein Postfach eingerichtet haben. Zur Begründung der Anträge auf Auszahlung soll der 46-jährige Tatverdächtige eine geschäftliche Tätigkeit mehrerer Unternehmen, insbesondere im Bereich des Handels mit Konsumgütern, Textilien und Software, sowie pandemiebedingte wirtschaftliche Ausfälle bewusst wahrheitswidrig angegeben haben. Bei den Unternehmen soll es sich um zuvor vom Beschuldigten - unter Nutzung falscher Identitäten - eingerichtete Gesellschaften gehandelt haben. Der 44-jährige Mitbeschuldigte soll dem Hauptbeschuldigten Bankverbindungen sowie zuvor verfälschte Dokumente zur Antragsbegründung zur Verfügung gestellt und in einem Fall ebenfalls unter Verschleierung seiner Identität und Vortäuschung einer wirtschaftlichen Betätigung die Auszahlung einer "Corona-Soforthilfe" beantragt haben.
Lediglich in einem Fall konnten die Beschuldigten die beantragten Soforthilfen in Höhe von 10.000 Euro erlangen. In einem weiteren Fall sperrte das Kreditinstitut das Bankkonto, auf das die Soforthilfe in Höhe von 10.000 Euro zunächst ausgezahlt worden war. In drei weiteren Fällen kam es zu keiner Auszahlung. Bei der Durchsuchung der Räumlichkeiten der Beschuldigten konnte umfangreiches Beweismaterial sowie Bargeld in Höhe von 3000 Euro sichergestellt werden. Der aufgrund des Haftbefehls vorläufig festgenommene 46-jährige Beschuldigte wird heute dem Haftrichter des Amtsgerichts Frankfurt vorgeführt werden. (ots/r)
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