HOCHSAUERLANDKREIS. (Kommentar) Im Juni dieses Jahres war 112-Redakteur Matthias Böhl dabei, als in Erndtebrück ein flüchtiges Fahrzeug mit einem Großaufgebot der Polizei nach Stunden der Flucht gestoppt und ein Zugriff durchgeführt wurde (hier gehts zum Bericht, bitte klicken). Der Fahrer konnte an Ort und Stelle festgenommen werden. Jetzt wurde ein Urteil gefällt, dass für viele Menschen nicht nachvollziehbar ist - der Täter ist nach Auffassung des Gerichts nur bedingt schuldfähig.
Was war geschehen?
In Olsberg war an diesem Tag morgens die Polizei an der Wohnanschrift zur Hausdurchsuchung erschienen. Eigentlich, so steht es in der Tagespresse, lebe der Mann, der aufgesucht wurde, in der Schweiz. Das Bundeskriminalamt war darauf aufmerksam geworden, als er Waffen im Internet bestellt hatte. Daraufhin wurde die zuständige Kriminalpolizei des HSK beauftragt, eine Hausdurchsuchung durchzuführen.
Waffenarsenal im Haus
Einen Hinweis gab es zu dieser Zeit auf sechs Waffen kleinen Kalibers in Form von Pistolen und Gewehren. Doch als die Polizei an der Wohnanschrift in Olsberg eintraf, sahen die Ermittler nur einen flüchtenden Hausbewohner. Mit einem schwarzen Passat ohne Kennzeichen - es soll sich um einen Wagen gehandelt haben, der mit Wechselkennzeichen gefahren wird und diese, so wird es in der dieser Tage stattgefundenen Gerichtsverhandlung argumentiert, seien gerade an dem anderen der beiden Wagen angebracht gewesen.
Schlauer Verteidiger biegt alles gerade
Wie dem auch sei,
der Mann floh vor der Polizei. Sein Verteidiger begründete dies mit
einer psychischen Erkrankung seines Mandanten. "Schizoaffektive
Störung", heißt es unter anderem.
Dabei kommt es neben den
Symptomen der Depression oder der Manie zusätzlich zu Störungen wie
Halluzinationen oder Wahn. Hinzu kommen Symptome der Schizophrenie, wie
das Hören fremder Stimmen, das Gefühl, verfolgt oder ausspioniert zu
werden oder fremdgesteuert zu werden.
Weiter heißt es, leide der
Mann an "Dysthymischen Störungen", hierbei kommt es zu
Antriebslosigkeit, fehlender Freude am alltäglichen Leben oder
mangelndem Selbstwertgefühl.
Nun hat dieser psychisch kranke Mann
nicht nur die sechs Waffen in seinem Haus, auf die das BKA aufmerksam
geworden ist, sondern er hat dort 48 Handfeuerwaffen, 10 Gewehre, vier
volle Koffer mit Munition, zwei Kilogramm Schwarzpulver, zwei
Luftgewehre, einen Totschläger, einen Elektroschocker, und zwei
Schlagringmesser. Und dies ist nur die Aufzählung, die in der
Tagespresse mit dem Vermerk "unter anderem" zu lesen ist.
Mit der Erkenntnis dieser Waffenarten und Mengen sind nun Polizeibeamten dabei den Mann zu verfolgen. Dieser gibt richtig Gas und fährt in mehr als halsbrecherischer Weise davon. So schnell, dass die Beamten aus dem Hochsauerland ihn zunächst verlieren. In Wittgenstein fällt er dann einer Polizeistreife im Bereich Erndtebrück auf. Zusätzlich ist bereits ein Polizeihubschrauber in der Luft, der den Mann im Hochsauerlandkreis suchen sollte – und nun schnell nach Wittgenstein beordert wird. Im Gemeindezentrum von Erndtebrück geht die Flucht unterdessen weiter – unter anderem über die Hachenbergstraße und die Grimbachstraße, wo schließlich der Zugriff erfolgt.
Mit 141 km/h durch Ortschaften
Erndtebrücker Bürger, die nicht wussten, worum es bei dem Einsatz ging, werden hinterher völlig unvermittelt Polizeibeamten ansprechen und sich bei ihnen bedanken, dass sie diesen "wahnsinnigen Fahrer gestoppt und festgenommen" haben. Die Bürger hatten Angst um ihr Leben oder das von anderen Menschen. Mit 141 km/h raste der Flüchtige durch die Ortschaften, verursachte beinahe einen schweren Unfall, als er in Gegenrichtung durch einen Kreisverkehr rast und dabei mehrere Menschen gefährdet.
Die Polizeibeamten wussten zum Zeitpunkt der Verfolgung und des Zugriffs, warum der Mann in das Visier der Ermittler geraten war. Sie wussten auch mittlerweile, was in der Wohnung in Olsberg außer den sechs "ursprünglichen" Waffen noch alles gefunden wurde. Sie wussten aber nicht, ob der Mann im Auto noch mehr Waffen bei sich hatte. Mit der bekannten Vorgeschichte wog diese Ungewissheit für die Polizeibeamten sicher noch einmal doppelt schwer.
Richter weiß bescheid
Der Richter in der Verhandlung wusste aber, dass der Angeklagte mit den Waffen nichts Böses im Schilde führen wollte. Dies habe er am "Glühen in seinen Augen bemerkt, als er ihn gebeten habe, einmal einige technische Details zu den Waffen zu nennen." Geht's noch?
Es mag sicher so sein, dass der Angeklagte in der Verhandlung den Eindruck erweckte, nichts Böses mit den Waffen vor zu haben. Und ich möchte ihm auch nicht unterstellen, hier grundsätzlich "böse" zu sein. Aber die Argumentation des Richters kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Ein Mensch, der aufgrund einer Erkrankung zu Wahnvorstellungen, Stimmen hören, fremd gesteuert werden, Halluzination, oder schweren Depressionen neigt, der sollte solche Waffen nicht besitzen und nicht führen dürfen. Auch nicht legal und registriert aus der Schweiz, ohne wenn und aber. Es kann doch hier allein aufgrund der Erkrankungen jederzeit zu einer unkontrollierbaren Aktion mit den Waffen gegen andere Menschen oder gegen sich selbst kommen.
Eingeschränkt verantwortlich
Nach den Schulamokläufen von Erfurt oder Winnenden wurde die Diskussion laut, auch Sportwaffen in Schützenvereinen zu verbieten, um solche grausamen Taten zukünftig verhindern zu können. Steht das im Verhältnis zu der Argumentation von Verteidiger, Richter, Staatsanwältin und der gesetzlichen Grundlage zu dem aktuellen Fall aus Olsberg?
Zwar ist der Mann voll verantwortlich für den Verstoß gegen das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz und wurde dafür auch bestraft. Aber wie ist es möglich, dass Menschen die unter derartigen Erkrankungen leiden, überhaupt völlig legal (in der Schweiz) Waffen bekommen können? Läuft da nicht gewaltig etwas schief?
Auch die Begründungen für den Besitz und die Anzahl mancher Waffen kann ich hier nicht nachvollziehen. Die beiden Schlagringmesser beispielsweise habe er nur gekauft, weil der Versand einer speziellen Taschenlampe aus China so teuer gewesen sei, dass er mit dem Kauf der beiden Schlagringmesser im gleichen Wert die Mindestbestellsumme für den kostenfreien Versand erreicht habe. Hätte es nicht einfach eine zweite Taschenlampe getan?
Die große Menge Munition komme daher, dass bei einem Waffenkauf in der Schweiz die Munition immer dabei gegeben werde. Nach eigenen Aussagen habe er nie damit schießen wollen, weil dies den Sammlerwert verringere. Warum die Munition dann überhaupt mitschicken lassen?
Für die Flucht und die schwere Straßenverkehrsgefährdung sei der Mann nach Auffassung des Gerichts nur eingeschränkt verantwortlich. Heißt das mit anderen Worten, dass er so krank ist, dass er nicht einschätzen konnte, was er da tut? Wie kann er dann eine Fahrerlaubnis ohne Einschränkungen haben? Und dazu in der Schweiz noch legal Waffen erwerben? Unverständlich.
Polizei hoch motiviert
Für die eingesetzten Polizeibeamten, die hier einmal mehr eine super Arbeit geleistet haben, ist dies in meinen Augen wieder einmal mehr ein Schlag ins Gesicht. Wie müssen sie sich vorkommen, wenn sie eine solch gefährliche Flucht beendet haben und dann in der Zeitung lesen müssen, dass das Gericht und die Justiz empfinden, dass der Mann dafür nur eingeschränkt verantwortlich sein soll, aber völlig legal eine Fahrerlaubnis besitzt.
Die Gesetzgebung ist immer wieder groß darin, Polizeibeamten, die für uns alle jeden Tag irgendwo in diesem Land ihr Leben oder ihre Gesundheit aufs Spiel setzen, als "Deppen der Nation" vorzuführen. Viele Menschen verstehen das nicht, ich übrigens auch nicht. (Matthias Böhl / 112-magazin.de)
Link: Spektakuläre Festnahme nach Flucht vor der Polizei (5. Juni 2019, mit Fotos)
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