MARBURG/HAINA. Für Richter Thomas Wolf ist es ein „haarsträubender und entsetzlicher“ Fall: Mehr als 30 Jahre hat ein 57-jähriger Arbeiter aus Marburg vier Mädchen missbraucht. Zugleich wären die Taten ohne den Angeklagten wahrscheinlich nie aufgedeckt worden.
Er selbst hatte im vergangenen Jahr vor einer Sozialarbeiterin eine Lebensbeichte abgelegt. Daraufhin landete er bei der Polizei, die ihm zunächst gar nicht glauben wollte, ihn dann aber nach ersten Ermittlungen in die Psychiatrie Haina brachte. Dabei hatte der Arbeiter im Laufe der Jahre ständig damit gerechnet, von der Polizei abgeholt zu werden, sagte er bei der Vernehmung.
Am Freitag hat das Marburger Landgericht den 57-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er wird jedoch auf unbestimmte in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Möglicherweise wird er die Klinik nie wieder verlassen. „Es geht weiter Gefahr von dem Angeklagten aus“, erklärte Staatsanwältin Annemarie Wied. Zu diesem Ergebnis kam auch der Leiter der forensischen Psychiatrie in Haina, Rüdiger Müller-Isberner, der ihn in seinem Gutachten als erheblich vermindert schuldfähig, intelligenzvermindert und pädophil einstufte.
„Es tut mir alles sehr leid“, sagte der Angeklagte. „Wie ich dazu gekommen bin, weiß ich nicht.“ Er könne sich an Einzelheiten kaum erinnern, bestritt die Taten aber nicht. Er habe schon immer den Drang gehabt, sexuellen Kontakt zu Kindern aufzunehmen.
Der 57-Jährige, der seit seinem zwölften Lebensjahr trinkt, stammt aus dem Alkoholikermilieu und hat viele Jahre bis zu 30 Flaschen Bier pro Tag getrunken. Mit 16 schlief er mit seiner Mutter. Seitdem fühlte er sich zu Kindern hingezogen. Er war 26, als er begann, seine damals sechsjährige Nichte zu missbrauchen. Jeden Sonntag, wenn sie zu Besuch kam, vergewaltigte er sie. Die inzwischen verjährten Taten zogen sich über sieben Jahre hin. Die inzwischen erwachsene Frau wollte der Polizei dazu nichts sagen. In der Folgezeit missbrauchte er zwei Töchter von Bekannten aus der Trinkerszene. Darunter eine Zwölfjährige, die er mit Analverkehr quälte, und eine Siebenjährige, die er vergewaltigte, obgleich sie sich mit Kratzen und Bissen wehrte. Aber auch diese Fälle sind verjährt oder juristisch schwer zu fassen.
Verurteilt wurde er nun lediglich wegen des letzten Falles: Er hatte seine damals sieben- bis neunjährige Großnichte mindestens zehn Mal missbraucht und vergewaltigt. Dabei hatte er dem Mädchen die Beine so fest auseinander gezerrt, dass sie Hämatome davontrug. Ihr Leiden endete erst, nachdem sie beim Anschauen eines Aufklärungsfilms mit ihrer Großmutter ins Gespräch kam. Die Familie zeigte ihn jedoch nicht an.
Der Gutachter stellte dem 57-Jährigen angesichts des chronischen Verlaufs keine gute Prognose: „Er kann letztlich nicht nachempfinden, was er bei Kindern auslöst“, sagte Müller-Isberner. Da er aber nie auf die Jagd nach Zufallsopfern gegangen ist, könne seine spätere Entlassung in eine betreute Einrichtung regelmäßig geprüft werden.
Quelle: HNA Waldeck - Frankenberg