Schlaue Frau macht Fotos bereits vor der Tat - Unfallflucht geklärt

Donnerstag, 06. September 2018 09:05 geschrieben von  Migration

BAD WILDUNGEN. Die vielen Verkehrsunfallfluchten im Landkreis Waldeck-Frankenberg haben eine 58-jährige Frau aus Bad Wildungen tätig werden lassen. Mithilfe von Fotos wurde ein Herr aus dem Schwalm-Eder-Kreis überführt, der in Bad Wildungen einen Smart angefahren hatte. Wie so oft bei Sachbeschädigungen an Fahrzeugen, entfernte sich der Herr mit seinem weißen VW von der Unfallstelle, ohne seiner Sorgfalts- und Meldepflicht nachzukommen.

Ereignet hatte sich die Tat bereits am 31. August, als eine 58-jährige Frau ihren Smart um 7.30 Uhr in der Fürst-Friedrich-Sstraße abstellte. Vor Verlassen der Örtlichkeit machte die smarte Dame noch einige Fotos von den neben ihrem Pkw stehenden Fahrzeugen. Etwa gegen 16.30 Uhr kehrte die 58-Jährige zu ihrem Smart zurück und bemerkte einen Schaden an der linken, hinteren Seite ihres Pkws.

Die alarmierte Polizeistreife sicherte am Unfallort die Spuren und protokollierte die Unfallflucht. Erfreut zeigten sich die Beamten über die Bilder der taffen Frau, die per WhatsApp zur Polizeidienstelle übermittelt wurden. Da auf den Fotos das amtliche Kennzeichen, Farbe und Fahrzeugtyp des Fluchtautos zu erkennen waren, konnte der Halter schnell ermittelt werden.

Bei dem Fluchtfahrzeug handelt es sich um einen Volkswagen aus dem Schwalm-Eder-Kreis (HR). Die Beschädigungen an dem VW passten exakt zum Schadensbild an dem Smart. Ein Leugnen der Tat erschien unter der erdrückenden Beweislast zwecklos. Der mit 500 Euro angegeben Sachschaden an dem Smart wird nun ersetzt.

Den Unfallflüchtigen erwartet ein Strafverfahren nach § 142 StGB wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. (112-magazin)


Das sagt der Gesetzgeber:

Wer nach einem Parkrempler wegfährt, begeht nach § 142 StGB Unfallflucht. Also kein Kavaliersdelikt, wie viele meinen, sondern eine Straftat mit drastischen Folgen: Geldstrafe, Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder sogar Führerscheinentzug kann eine solche Tat nach sich ziehen. Entscheidend für das Strafmaß ist in der Regel die Höhe der Sachbeschädigung.  

Das rät der Jurist:

Bei Unfällen sollte grundsätzlich die Polizei hinzugezogen werden - unabhängig davon, ob Eigenverschulden vorliegt oder anzunehmen ist, dass der Unfallgegner Schuld hat. Bei sogenannten Parkremplern ist die Polizei sofort zu informieren. Hinterlassen Sie zusätzlich ein Informationsschreiben am beschädigten Auto, falls der Geschädigte nicht anzutreffen ist. Machen Sie Fotos vom Unfallort und der Art der Beschädigungen an beiden Fahrzeugen. Dokumentieren Sie Uhrzeit und Datum des Unfalls. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft in solchen Fällen problemlos weiter.

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Zuletzt bearbeitet am Donnerstag, 06. September 2018 10:37

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