HESSEN. Nach einem Unfall steht die Versorgung von Verletzen im Vordergrund der Einsatzmaßnahmen. Voraussetzung für eine professionelle Erstversorgung ist, dass Helfer die Unfallstelle so schnell wie möglich erreichen. Die Rettungsgasse steht seit Jahren im Fokus der Öffentlichkeit, um genau dies sicherzustellen. Doch noch immer gibt es Verkehrsteilnehmer, die keine Rettungsgasse bilden oder sie sogar für ihr eigenes Fortkommen ausnutzen möchten.
Nach Paragraph 38 der Straßenverkehrsordnung haben Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen, wenn sich ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn nähert. Das klappt durch eine umfangreiche Werbung für die Rettungsgasse in den letzten Jahren zwar immer besser, aber leider nicht wirklich gut. Immer wieder brauchen Einsatzkräfte auf ihrem Weg zur Einsatzstelle mehr Zeit als nötig wäre, weil Verkehrsteilnehmer dieser Verpflichtung nicht ausreichend nachkommen.
Seit Ende 2017 testen in Hessen Autobahnpolizeien in Frankfurt, Mittelhessen und Südhessen den Einsatz von Kameras, um gegen diese Verkehrssünder vorzugehen. Zwölf sogenannte Videostreifen sind unterwegs, um insbesondere Rettungsgassenverstöße zu ahnden. Vier Fahrzeuge der Autobahnpolizei Mittelhessen sind mit der Technik ausgestattet und somit jederzeit bereit, um kleine und große Verkehrssünden aufzuzeichnen. Die Streifenfahrzeuge sind mit Front - und Heckkameras ausgerüstet, die beispielsweise auf der Fahrt durch die Rettungsgasse zum Unfallort eingeschaltet werden können, um Verstöße zu dokumentieren.
Die Streifen selbst haben auf der Einsatzfahrt in aller Regel keine Zeit, sich um solche Verstöße zu kümmern, schließlich müssen sie die Unfallstelle schnell erreichen. Die Kameras ermöglichen es im Nachhinein die Verstöße auszuwerten und anhand der Kennzeichen und Aufnahmen den verantwortlichen Fahrer zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen.
Ein Bußgeld von 200 Euro, Punkte in Flensburg und sogar ein Fahrverbot können Verkehrsteilnehmer erwarten, wenn sie ihrer Pflicht zur Bildung der Rettungsgasse nicht nachkommen.
Der Einsatz der Videostreifen ist natürlich nicht nur bei Verstößen in Bezug auf die Einhaltung der Rettungsgasse möglich. Mit den verbauten Kameras lassen sich auch andere Verkehrsverstöße aufzeichnen, auf die die Polizistinnen und Polizisten bei ihren Einsätzen und Streifenfahrten aufmerksam werden. Das während der Fahrt genutzte Smartphone, Rechtsüberholen und die verbotswidrige Nutzung gesperrter Fahrbahnen sind nur einige Beispiele von vielen.
Ob sich der Einsatz der Videostreifen bewährt, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. So oder so, sollten Verkehrsteilnehmer in ihrem eigenen Interesse die gelten verkehrsrechtlichen Vorschriften einhalten. (ots/r)
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