Hochprozentiger Erfolg - Zoll erwischt Schwarzbrenner

Samstag, 11. November 2017 07:44 geschrieben von  Migration

WALDECK-FRANKENBERG. Steueraufsichtsbeamte des Hauptzollamtes haben bei ihren Kontrollen in zwei Wohnhäusern illegale Schnapsbrennereien entdeckt und die Brenngeräte beschlagnahmt - eine davon im Kellerwald

Nach einem Hinweis durch Kollegen der Steuerfahndung des Finanzamtes Mainz hatten Gießener Zollbeamte das Wohnhaus eines 58-jährigen Mannes im Wettraukreis mit richterlichem Beschluss aufgesucht.

Bei der Durchsuchung des Gebäudes entdeckten die Kontrolleure im Keller eine selbst gebaute Destillieranlage mit Verstärker, Kühlvorrichtung und allem notwendigem Zubehör. In Kellerschränken und Regalen lagerte in Gläsern, Flaschen und kleinen Holzfässern selbst erzeugter Branntwein. Auch im ersten Stock fanden die Beamten einige Behälter mit unterschiedlichen Destillaten, ein Maischebehälter und etliche Gebinde, Zucker sowie Turbohefe, die zur Vergärung von Ansätzen verwendet wird.

Insgesamt stellten sie in 36 Behältern 135 Liter Branntwein sicher, der dem amtlichen Untersuchungsergebnis zur Folge ausschließlich aus Rübenzucker hergestellt wurde. Die Zöllner hielten dem Schwarzbrenner vor, über längeren Zeitraum ohne die erforderliche Erlaubnis Branntwein hergestellt zu haben. In Ermangelung von Unterlagen oder Berechnungen nahmen sie zu Berechnung der Branntweinsteuer eine nach dem Branntweinmonopolgesetz mögliche Steuerschätzung vor.

Danach wird die Steuer rückwirkend für 90 Tage für die Menge Alkohol fällig, die mit der Brennanlage zu erzielen gewesen wäre. Und das wären in diesem Fall mehr als 1.700 Liter reiner Alkohol für die eine Steuer von mehr als 22.500 Euro fällig werden würde. „Wer ungenehmigt Branntwein herstellt, begeht eine handfeste Steuerhinterziehung. Das Gesetz lässt hier keinen Spielraum zu. Wir verfolgen das Schwarzbrennen daher konsequent als Straftat“, kommentiert Michael Bender der Sprecher des Hauptzollamtes Gießen den Fall. Auf mysteriöse Weise geriet ein weiterer Schwarzbrenner ins Visier der Steuerkontrolleure.

Weil beim Hauptzollamt ein Antrag auf Genehmigung einer Brennerei einging, bekam ein 65-jähriger Rentner aus  dem Kellerwald (Kreis Waldeck-Frankenberg) unangekündigt Besuch vom Zoll. Schnell stellte sich heraus, dass er einen solchen Antrag gar nicht gestellt hatte und auch keine Brennerei errichten wollte. Schließlich gestand er aber den misstrauischen Zöllnern ein, eine Destille zu besitzen und auch gemeinsam mit einem Freund Schnaps gebrannt zu haben.Er offenbarte letztendlich seine selbstgebaute, geheime Brennanlage im Keller des Hauses und einige Behälter mit 21 Liter hochprozentigem Schnaps aus verschiedenen Obstsorten. Darüber hinaus gab er zu, seit acht Jahren Obstbranntwein hergestellt zu haben. Die Zöllner glaubten dem geständigen Schwarzbrenner und berechneten dafür eine hinterzogene Steuer von 1.927 Euro.

In beiden Fällen führt die Strafsachenstelle des Zolls beim Hauptzollamt Frankfurt am Main gegen die Schwarzbrenner ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung. Darüber hinaus müssen sie die Steuer zahlen und es droht ihnen eine Geldstrafe. Die beschlagnahmten Destillen mit Zubehör und der sichergestellte Branntwein werden indes vernichtet.

Zusatzhinweise: Das letzte deutsche Staatsmonopol, das Branntweinmonopol, wird zum 01. Januar 2018 endgültig abgeschafft. Die rechtlichen Bestimmungen für die Herstellung von Branntwein werden durch ein neues Alkoholsteuergesetz ersetzt. An der Regelung, dass Branntwein nur nach vorheriger Genehmigung durch den Zoll hergestellt werden darf, ändert sich dadurch grundsätzlich aber nichts! Auch das Schnapsbrennen für den Eigenbedarf ist entgegen eines weitverbreiteten Irrglaubens weiterhin nicht erlaubt. (ots/r)

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Zuletzt bearbeitet am Samstag, 11. November 2017 08:04

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