Sammelfahrzeuge nehmen Sonderabfälle entgegen

Montag, 24. April 2017 21:00 geschrieben von  Migration

WALDECK-FRANKENBERG. Die Sammelfahrzeuge für Sonderabfälle sind ab dieser Woche im Landkreis Waldeck-Frankenberg unterwegs. In der Zeit von Dienstag, 25. April, bis Freitag, 19. Mai, können Bürger umweltgefährdende Abfälle fachgerecht entsorgen lassen. 

Die maximale Annahmemenge ist auf 100 Kilogramm pro Haushalt beschränkt. Die Behältnisse dürfen nicht schwerer als 20 Kilogramm und nicht größer als 20 Liter sein. Bei Laborchemikalien, Konzentraten, Säuren und Laugen sowie PCB-haltigen Kondensatoren liegt die Gesamt-Annahmemenge bei maximal zehn Kilogramm oder zehn Litern. Bei Cyaniden und quecksilberhaltigen Abfällen liegt die Grenze bei einem Kilogramm oder Liter. Flüssige Sonderabfälle dürfen nicht miteinander vermischt werden und sind nach Möglichkeit im Originalbehältnis mit entsprechender Kennzeichnung am Sammelfahrzeug abzugeben.

Kein Altöl
Die Behältnisse müssen fest verschlossen sein und werden mit entsorgt. Altöle werden nicht angenommen, denn alle Händler sind gesetzlich zur Altöl-Rücknahme in Höhe der verkauften Frischölmenge verpflichtet. Altmedikamente aus privaten Haushalten werden ohne Verpackungen in kleinen Mengen entgegengenommen. Neonröhren und Energiesparlampen können bis zu einer Menge von maximal zehn Stück abgegeben werden. In größeren Mengen können sie ebenfalls kostenlos bei den Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises Waldeck-Frankenberg abgegeben werden. Gewerbliche Abfallerzeuger mit einer abzugebenden Menge von über 50 Lampen werden gebeten, sich an gewerbliche Sammelstellen zu wenden.

Neben den Sonderabfällen können auch Elektro-Kleingeräte bis zu einem Raumvolumen von maximal zehn Litern abgegeben werden. Fernsehgeräte und Bildschirme sowie alle Großgeräte wie Herde, Waschmaschinen, Trockner, Mikrowellen, Dunstabzugshauben, Bügelmaschinen, Rasenmäher, Computer und ähnliches sind grundsätzlich von der Annahme über die mobile Sammlung ausgeschlossen. Sie können in haushaltsüblichen Mengen kostenlos an den Abfallentsorgungsanlagen des Kreises abgegeben werden beziehungsweise über die Städte und Gemeinden entsorgt werden.

Persönlich abgeben, nicht einfach abstellen
Die Sonderabfälle sind zum Schutz spielender Kinder persönlich abzugeben. Keinesfalls dürfen die Abfälle an den Sammelstellen unbeaufsichtigt abgestellt werden. Sonderabfall-Kleinmengen aus Privathaushalten können kostenlos abgegeben werden. Betriebe zahlen eine Entsorgungsgebühr von sieben Euro pro Kilogramm. Zum Tourenplan bitte hier klicken. (r/pfa) 

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Zuletzt bearbeitet am Montag, 24. April 2017 21:27

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