HAINE/FRANKENBERG. Der tragische Verkehrsunfall vom 11. Mai 2016, bei dem an der Bushaltestelle an der B 253 bei Haine eine 64 Jahre alte Frau tödlich verletzt wurde, ist in dieser Woche vor dem Frankenberger Amtsgericht verhandelt worden.
Von einer "Verkettung unglücklicher Umstände" sprach Richterin Andrea Hülshorst. Keine "irdische" Strafe könne den Verlust eines Menschenlebens wiedergutmachen. Wer die größere Schuld an dem Unfall trage - der 55-jährige Mann, der auf der Bundesstraße zu schnell unterwegs war, oder der damals 77-jährige Fahrer, der aus Haine nach links abgebogen war und dabei dem 55-Jährigen die Vorfahrt nahm - auf eine solche Diskussion wollte sich die Richterin nicht einlassen.
Fakt ist aus juristischer Sicht, dass der 77-Jährige einen Strafbefehl (zwei Monate Fahrverbot, plus Geldstrafe) inzwischen akzeptiert hat. Der 55-Jährige hatte gegen die gegen ihn verhängte Geldstrafe (100 Tagessätze plus Entzug der Fahrerlaubnis für ein Jahr) Widerspruch eingelegt. So kam es am Donnerstag zur Gerichtsverhandlung.
Ein Kfz-Sachverständiger hatte anhand der Unfallspuren errechnet, dass der 55-Jährige zum Zeitpunkt des Unglücks mit einer Geschwindigkeit zwischen 108 und 123 Stundenkilometern in Richtung Allendorf fuhr. An der Einmündung Haine gilt ein Tempolimit von 80 km/h. Der Angeklagte habe nicht verspätet reagiert, er sei auch nicht unaufmerksam gewesen, stellte der Sachverständige fest. Er ist überzeugt: Hätte sich der Angeklagte an die Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h gehalten, "dann wäre das weitere Unfallgeschehen vermeidbar gewesen." Möglicherweise wären die beiden Autos dennoch zusammengestoßen. Doch der 55-Jährige wäre dann nicht mit einem Verkehrsschild und dem Wartehäuschen kollidiert. Das Opfer - die 64-jährige Frau - wurde nach Überzeugung des Gutachters von einem Verkehrsschild erschlagen, geriet dann unter das Auto und wurde noch mehrere Meter mitgeschleift. Besonders tragisch: Die tote Frau wurde erst später entdeckt.
Er habe die Frau nicht gesehen, sagte der Angeklagte. Er habe versucht, dem blauen Peugeot auszuweichen, der plötzlich von rechts kommend auf die Bundesstraße eingebogen sei. "Er traf mich an der Vorderachse." Dann sei der Airbag aufgegangen. "Schilder fielen um." Erst deutlich später sei festgestellt worden, "dass da noch jemand lag."
Er habe sich in psychologische Behandlung begeben und bis heute kein anderes Auto gekauft, sagte der sichtlich schockierte Angeklagte. Zur Arbeit fahre er mit dem Rad.
Während die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 40 Euro und einen Entzug der Fahrerlaubnis für ein Jahr forderte, beklagte der Rechtsanwalt des Angeklagten in seinem Plädoyer, die Verhältnismäßigkeit der Schuld des anderen Autofahrers werde nicht ausreichend berücksichtigt. Der Anwalt beantragte 60 Tagessätze und sechs Monate Entzug der Fahrerlaubnis für seinen Mandanten. "Es tut mir unendlich leid, was passiert ist", sagte der Angeklagte.
Urteil ist rechtskräftig
Richterin Hülshorst verhängte 90 Tagessätze zu je 40 Euro (3600 Euro) und einen Entzug der Fahrerlaubnis für sechs Monate. Noch im Gerichtssaal gab der Angeklagte seinen Führerschein ab. Weil beide Seiten auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil bereits rechtskräftig. (Quelle: HNA)
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