WALDECK-FRANKENBERG. Eine Firma im Altkreis Frankenberg wäre beinahe Opfer einer neuen Betrugsmasche geworden, die sich "Fake President" oder auch "CEO-Fraud" nennt. Nur glücklichen Umständen und dem schnellen Handeln einer Bank ist es zu verdanken, dass eine hohe Auslandsüberweisung nicht ausgeführt wurde.
Die Masche läuft ähnlich wie der Enkeltrick ab, nur dass in der neuen Betrugsmasche nicht der vermeintliche Enkel anruft, sondern sich der vermeintliche Firmenchef, Geschäftsführer (CEO) oder ein anderer leitender Angestellter per E-Mail und am Telefon bei dem Buchhalter meldet. Betroffen sind meist größere Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen ins Ausland. Damit diese Masche funktionieren kann, bereiten sich die Betrüger gut vor und sammeln zunächst umfangreiche Informationen über das Unternehmen in Wirtschaftsberichten, im Handelsregister, auf der Homepage oder aber aus Werbebroschüren. Auch soziale Netzwerke sind für die Täter wichtige Informationsquellen.
Haben die Betrüger die Verantwortlichen, Telefonnummern, Mailadressen, Handelsbeziehungen unter andere wichtige Informationen recherchiert, nehmen sie Kontakt mit dem ausgeguckten Mitarbeiter, zum Beispiel dem Buchhalter, auf und geben sich als Firmenchef, Geschäftsführer oder leitender Angestellter aus. Sie fordern unter Hinweis auf eine angebliche Firmenübernahme oder Abwicklung eines Auftrages den Transfer eines größeren Geldbetrages auf Konten in China, Hong Kong oder in Osteuropäische Staaten. Zu der Masche gehört, dass die ausgeforschten Mitarbeiter unter Zeitdruck gesetzt werden und ihnen aufgetragen wird, nicht mit Kollegen oder anderen Personen über das vermeintliche Geschäft zu sprechen.
Mit dieser Masche sind die Betrüger überaus erfolgreich. Ihnen gelang es in den vergangenen Monaten, mehrere Millionen Euro zu erbeuten. Erfreulich ist, dass die Täter in vielen Fällen aber an aufmerksamen Mitarbeitern scheiterten und sich von den hoch professionell vorgehenden Tätern nicht täuschen ließen.
Das Bundekriminalamt hat in Verbindung mit dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen eine Infobroschüre herausgegeben, aus der die nachfolgenden Tipps stammen:
- Achten Sie darauf, welche Informationen über ihr Unternehmen öffentlich sind ´beziehungsweise wo und was Sie und Ihre Mitarbeiter im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen publizieren
- Veröffentlichen Sie keine Unterschriften von Zeichnungsberechtigten auf Ihrer Homepage
- Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein
- Sensibilisieren Sie Ihre Belegschaft für das beschriebene Betrugsphänomen
Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten - vor Veranlassung der Zahlung - folgende Schritte durchgeführt werden:
- Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise
- Verifizieren der Zahlungsaufforderung über Rückruf oder schriftliche Rückfrage beim genannten Auftraggeber
- Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung oder dem Vorgesetzten
Unternehmen sollten sich bei Auffälligkeiten und Fragen an die örtliche Polizeidienststelle wenden. (ots/pfa)
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