FRANKENBERG. Nach einem selbst verschuldeten Unfall hat eine 18 Jahre alte Fahranfängerin der Polizei einen Bären aufbinden wollen: Sie sei Opfer einer Unfallflucht geworden, erklärte die junge Frau den Ordnungshütern. Die Beamten ließen sich aber nicht für dumm verkaufen und fanden die wahre Geschichte heraus. Nun hat die Autofahrerin ein Strafverfahren am Hals...
Vortäuschen einer Straftat, so lautet der Vorwurf, dem sich die 18-Jährige aus einem Frankenberger Stadtteil nun ausgesetzt sieht. Außerdem ist es durchaus möglich, dass sie sich selbst wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verantworten muss.
Was war passiert? Die Fahranfängerin rief am Samstagnachmittag gegen 15 Uhr bei der Frankenberger Polizei an und teilte mit, ein unbekannter Autofahrer habe ihren Wagen gerammt und sei weggefahren, während sie nur kurz im Netto-Markt in der Ruhstraße eine Kleinigkeit eingekauft habe. Eine Polizeistreife fuhr zu dem Discounter am Stadtrand, um die vermeintliche Unfallflucht aufzunehmen. Auf dem Parkplatz fanden die Beamten einen Skoda Fabia vor, dessen komplette Beifahrerseite stark beschädigt war. Das Blech des Wagens war teilweise aufgerollt, eine Radkappe war beschädigt und "wie mit dem Lineal gezogen", so ein Polizist, befand sich im Lack vom vorderen Kotflügel bis zum hinteren Stoßfänger ein sehr großer, hoher Kratzer. Den Schaden schätzten die Beamten auf 5000 Euro.
Auf die Frage, wie es zu dieser erheblichen Beschädigung gekommen sei, wiederholte die 18-Jährige die Version von der Unfallflucht während des Einkaufs. Obwohl die Beamten der Skodafahrerin verdeutlichten, dass das Schadensbild in keinster Weise zu ihren Schilderungen passten, blieb sie bei ihrer Variante - auch nach der juristisch relevanten Belehrung, dass sie sich bei falschen Angaben zur Sache strafbar mache.
Erst später, nachdem auch ihre Mutter als Fahrzeughalterin hinzugekommen war, kam die wahre Geschichte ans Licht: Die 18-Jährige war auf der Fahrt von Röddenau kommend in Richtung Frankenberg durch einen Fahrfehler in einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und seitlich mit der Leitplanke kollidiert. Anschließend fuhr sie von der Unfallstelle aus zum Parkplatz des Netto-Marktes und verständigte die Polizei.
Die erfundene Unfallflucht wertet das Gesetz als Vortäuschen einer Straftat. Für den Fall, dass an der angefahrenen Leitplanke ein Schaden entstanden ist, erwartet die 18-Jährige zudem ein Verfahren wegen unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle. Was die 18-Jährige zu ihrem Verhalten bewogen hatte, war am Sonntag zunächst nicht bekannt.
Denselben Vorwürfen ausgesetzt sieht sich derzeit ein 61-Jähriger aus Hallenberg:
Eine Unfallflucht begangen, die andere erfunden - Anzeigen (07.06.2016)
Auf dem Parkplatz des Discounters kam es kürzlich tatsächlich zu einer Flucht:
Günstiger Einkauf, teurer Schaden: Unfallflucht bei Netto (10.06.2016)
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