Starkes Gewitter in Waldeck-Frankenberg möglich

Freitag, 27. Mai 2016 19:23 geschrieben von  Migration

WALDECK-FRANKENBERG. Vor einem starken Gewitter in Waldeck-Frankenberg warnt aktuell der Deutsche Wetterdienst für Freitagabend. Das Unwetter kann bis etwa 21 Uhr über dem Landkreis wüten.

Örtlich kann es Blitzschlag geben. "Bei Blitzschlag besteht Lebensgefahr", heißt es in der Warnmeldung. Vereinzelt können beispielsweise Bäume entwurzelt und Dächer beschädigt werden. "Achten Sie besonders auf herabstürzende Äste, Dachziegel oder Gegenstände. Während des Platzregens sind kurzzeitig Verkehrsbehinderungen möglich", heißt es weiter.

Der Deutsche Feuerwehrverband gibt für Gewitter sieben Sicherheitstipps:

  • Ein festes Gebäude ist der sicherste Platz bei einem Unwetter. Alternativ bietet auch ein geschlossenes Kraftfahrzeug Schutz
  • Wenn Sie im Freien von einem schweren Gewitter überrascht werden, hocken Sie sich in eine Senke, einen Hohlweg, unter eine Stahlbetonbrücke oder einen Felsvorsprung. Im dichten Wald hocken Sie sich ebenfalls hin - mindestens drei Meter von Bäumen oder Astspitzen entfernt
  • Meiden Sie einzeln stehende Bäume jeder Art, Masten, Metallzäune und andere Metallkonstruktionen
  • Durch kräftigen Regen kann im Straßenverkehr die Sicht stark beeinträchtigt werden. Passen Sie Ihre Fahrweise entsprechend an - Achtung bei Aquaplaning! Warten Sie Unwetter mit Sturm und Hagel zunächst auf einem Parkplatz oder am Straßenrand auf einem baumfreien Abschnitt ab
  • Straßen können durch das Wasser überflutet und zeitweise unpassierbar werden. Beachten Sie hier die entsprechenden Anweisungen
  • In Gebäuden ohne Blitzschutzsystem an den Strom- und Versorgungsleitungen sollten Sie bei Gewitter auf Kontakt zu Metallleitungen, das Duschen und das Telefonieren mit einem Schnurapparat verzichten sowie die Stecker der Elektrogeräte herausziehen
  • Melden Sie Unfälle und Brände sofort unter der europaweiten Notrufnummer 112. Bitte halten Sie die Notrufleitungen während eines Gewitters für Notfälle frei und melden Sie Schäden, von denen keine akute Gefahr ausgeht, erst nach Ende des Unwetters

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Zuletzt bearbeitet am Freitag, 27. Mai 2016 19:26

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