WALDECK-FRANKENBERG. Der bevorstehende Maifeiertag wird nicht nur Ausflügler, sondern auch die Polizei und Ordnungsämter mobiliseren: Wie in den Vorjahren kontrollieren die Ordnungshüter am 1. Mai an zentralen Veranstaltungsorten von Maifeiern insbesondere die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen.
Zu den Schwerpunkten gehören zum Beispiel die Veranstaltungen an der "Chaotenwiese" am Twistesee, an der Strandbar in Rehbach am Edersee, an der Liegewiese Waldeck-Scheid, am Sportplatz in Nieder-Ense sowie in den Ederauen von Frankenberg nach Dodenau. "Aber auch anderorts ist mit der Präsenz der Ordnungshüter jederzeit zu rechnen", kündigte Polizeisprecher Volker König an.
Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren hätten gezeigt, dass es bei steigendem Alkoholkonsum zu körperlichen Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten kommen könne. Dieser Entwicklung trage die Polizei Rechnung und werde insbesondere auf jugendschutzrechtliche Belange achten, erklärte der Polizeisprecher. "Hochprozentiger Alkohol wird bei Jugendlichen nicht geduldet", unterstrich König. Aufklärende Gespräche über übermäßigen Alkoholkonsum stünden zwar im Vordergrund, aber auch Verstöße würden entsprechend konsequent geahndet.
Die Polizei weist dabei noch einmal ausdrücklich auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hin. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre gilt in der Öffentlichkeit ein absolutes Alkoholverbot. Ab 16 Jahren ist der Genuss "leichter" Alkoholika wie Sekt, Wein und Bier erlaubt, nicht aber der Konsum von hochprozentigen Getränken wie Schnaps. Diese Getränke sind laut Gesetz für unter 18-Jährige ausdrücklich "tabu". Auch das Rauchverbot gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
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