Ganz große Liebe gefunden - Geld weg

Donnerstag, 10. Dezember 2015 12:25 geschrieben von  Migration

WALDECK-FRANKENBERG. Falsche Liebesschwüre im Internet sorgen nicht nur für gebrochene Herzen, sondern können für die Betroffenen weitreichende Folgen haben: Nicht selten erschleichen sich sogenannte "Love-" oder "Romance Scammer" neben dem Vertrauen ihrer Opfer auch deren Geld. Im schlimmsten Fall bringen sie ihre Opfer sogar in straf- und zivilrechtliche Schwierigkeiten. Das diese Masche auch im Landkreis Waldeck-Frankenberg aktuell ist, zeigen zwei Fälle aus dem Frankenberger Land, die allerdings glimpflich verlaufen sind. In einem Fall kam die Betroffene mit einem "blauen Auge" davon und erlitt keinen finanziellen Schaden, im zweiten Fall war der finanzielle Schaden mit einer mittleren dreistelligen Summe noch überschaubar.

Die hessische Polizei warnt vor Liebesbetrügern im Internet! Diese Betrugsmasche wird auch als "Love"- oder "Romance Scam" (scam, engl. Bezeichnung für Betrug) bezeichnet und ist im Internet weit verbreitet. Beim "Romance Scam" spielen die Täter ihren Opfern eine Liebesbeziehung vor, um diese dann finanziell zu schädigen. Opfer dieses Deliktes sind sowohl Männer als auch Frauen, zumeist in der zweiten Lebenshälfte. Die Kontaktaufnahme durch einen "Scammer" kann grundsätzlich über jedes Internetportal erfolgen. Da es sich beim "Romace Scam" um eine spezielle Form des Vorschussbetrugs handelt, suchen sich die Täter ihre Opfer verstärkt auf Singleportalen oder mit Hilfe von "Dating-Apps".

Je nach Präferenz des Opfers geben sich die Täter entweder als "gutaussehender und erfolgreicher Traummann" oder "bezaubernde Traumfrau" aus. Diese Elemente der Betrugsmasche bleiben immer gleich: Ein persönliches Treffen mit dem "Traumpartner" ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich und der Kontakt erfolgt ausschließlich über Internet und Telefon. Der "Traumpartner" gibt vor, beruflich nach Westafrika zu müssen oder ist bereits da, oder der "Traumpartner" oder ein enges Familienmitglied erleidet einen schweren Schicksalsschlag und bittet um Geld, teure Elektronikartikel oder Dienstleistungen.-Alternativ wird auch um Geld für ein Flugticket oder Visum gebeten, um ein gemeinsames Treffen zu ermöglichen. Ein vereinbartes Treffen lässt der "Traumpartner" dann kurzfristig platzen.

Hierbei muss man beachten, dass die Täter ihre Opfer teilweise über Monate umgarnen und dabei sehr charmant sein können. Der Betrug beginnt erst, wenn das Opfer emotional stark eingebunden ist. Die gängigste Art um Geld zu bitten, ist hierbei eine Bargeldanweisung ins Ausland. Als Anbieter werden häufig "Western Union" oder "MoneyGram" genutzt. Wenn die Täter um Geld bitten, werden diese immer betonen, dass sie das Geld zurückzahlen wollen. Nicht selten werden die Opfer unter starken emotionalen Druck gesetzt. Diese emotionale Erpressung kann so weit gehen, dass der Täter mit Selbstmord droht, wenn das Opfer seinen Forderungen nicht nachkommt.

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Am anderen Ende der Leitung sitzen professionelle Banden, die hohe Erfahrungswerte im Umgang mit ihren Opfern haben. Diese Täter haben mit dem Bild des vermeintlichen "Traumpartners" nichts gemeinsam. Häufig handelt es sich sogar um mehrere Personen, die sich abwechseln und denen das Opfer in vertraulichen Gesprächen intimste Informationen Preis gibt. Da die Täter oft im Ausland sitzen, gestalten sich die polizeilichen Ermittlungen entsprechend aufwendig. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass jeder Euro, der überwiesen wird, unwiederbringlich verloren ist.

Da die Täter ihren Opfern über eine längere Zeit ein sehr inniges und vertrauensvolles Verhältnis vorspielen, sind die Opfer nach einem Betrug emotional stark erschüttert. Gleichzeitig beenden die Täter den Betrug erst, wenn sie merken, dass das Opfer kein Geld mehr schickt - im Zweifelsfall nehmen sie den finanziellen Ruin ihres Opfers billigend in Kauf. Eine weitere Gefahr kann auch darin bestehen, dass die Täter ihre Opfer bitten, Geld oder Waren in Empfang zu nehmen und weiter zu versenden.

Sowohl das Geld wie auch die Waren stammen hierbei ausnahmslos aus anderen kriminellen Handlungen und die Opfer machen sich wegen des Verdachts der Geldwäsche strafbar. Eine andere beliebte Forderung der Täter ist, die Bitte ein gemeinsames Konto zu eröffnen. Abgesehen von den emotionalen und finanziellen Folgen, können den Opfern somit straf- und zivilrechtliche Konsequenzen drohen!

Die Betrüger kommunizieren oft in gutem Englisch. Wer auf deutschen Singleportalen mit einer kurzen, unpersönlichen Nachricht in Englisch zum Chat eingeladen wird, sollte bereits vorsichtig werden. Die Profilbilder der Betrüger sind häufig aus dem Internet gestohlen. Oft sind diese unscharf und nur in kleiner Auflösung verfügbar. "Weibliche"-Scammer locken dagegen mit schönen Fotos, auf denen sie oft leicht bekleidet sind. Im Kontakt mit dem Opfer überhäufen die Täter ihre Opfer mit Liebesschwüren, Liebeserklärungen und stellen sehr schnell eine Hochzeit und ein gemeinsames Leben in Aussicht. Die Täter bezeichnen ihr Opfer sehr schnell als "Ehemann" oder "Ehefrau".

Sehr schnell wird eine Verbindung ins Ausland hergestellt. Entweder der Partner ist bereits im Ausland oder er muss aus dringenden beruflichen oder familiären Gründen dort hin. "Männliche Scammer" haben häufig eine Verbindung nach Westafrika, insbesondere Nigeria und Ghana, "weibliche Scammer" wohnen zumeist in osteuropäischen, südostasiatischen oder südamerikanischen Ländern. Die Betrüger bitten um Geld, die Eröffnung eines gemeinsamen Kontos, den Versand von Päckchen oder um Ausweiskopien. Um einen ersten Verdacht zu bestätigen, kann man den Namen des Internetkontaktes mit dem Zusatz "Scammer" in eine Suchmaschine eingeben.

Wie verhalte ich mich, wenn ich betrogen wurde?: Brechen Sie den Kontakt ab und nutzen Sie die Möglichkeiten, einen Betrüger zu blockieren. Falls Sie bereits auf Forderungen der Betrüger eingegangen sind, werden diese sehr hartnäckig sein: Ignorieren Sie daher konsequent weitere Versuche der Kontaktaufnahme. Sichern Sie den gesamten Schriftverkehr mit den Betrügern und heben Sie sämtliche Überweisungsbelege etc. auf. Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Polizei und erstatten Sie Strafanzeige.

Quelle:ots/HLKA

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Zuletzt bearbeitet am Donnerstag, 10. Dezember 2015 12:46

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