Süßes oder Saures: Polizei gibt Tipps zu Halloween

Freitag, 30. Oktober 2015 13:02 geschrieben von  Migration

WALDECK-FRANGENBERG. Wenn es am Samstag wieder heißt "Gib mir Süßes, sonst gibt's Saures", sollten die Eltern bereits im Vorfeld mit ihren Kindern über das reden, was erlaubt und was absolut verboten ist.

Die Grenze zwischen einem harmlosen Streich und einer Straftat ist schnell überschritten und Sachbeschädigungen - wie das Werfen mit Eiern an Hauswände oder das Besprühen von Türen mit Farbdosen - sind keine Kavaliersdelikte mehr. Sie werden mit empfindlich hohen Geldstrafen geahndet. Für Fassadenreinigungen, oder das Austauschen von Schlössern an Türen, die vorher mit Sekundenkleber unbrauchbar gemacht worden waren, sind schnell einige hundert Euro an Kosten fällig.

Für Taten, die Kinder unter 14 Jahren begehen, haften die Eltern. Dagegen, dass die kleinen Geister am Samstagabend Grimassen schneiden, Klingelmännchen spielen oder mit frechen bis gruseligen Sprüchen um Süßigkeiten bitten, hat wohl niemand etwas einzuwenden. Alles andere dürfte schnell zu einem Horror für die Eltern und für die Geschädigten werden.

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Zuletzt bearbeitet am Freitag, 30. Oktober 2015 15:35

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