Nasses Laub und Nebel: Gefahren und Pflichten

Dienstag, 03. November 2015 06:52 geschrieben von  Migration

WALDECK-FRANKENBERG. Der Herbst hat nicht nur schöne Seiten: Denn nasses Herbstlaub und Nebel sind bei Autofahrern fast wie Eis und Schnee gefürchtet. Wer beim Bremsen oder in enger Kurve aus der Bahn gerät oder auffährt, muss seinen Schaden selber tragen oder die Vollkasko zahlen lassen. Dann reagiert die Kfz-Versicherung mit prompter Rabattrückstufung.

"Außer man hat einen sogenannten Rabattschutz vereinbart", erklärt Stefan Ginder (Waldeck-Sachsenhausen), Sprecher des Bezirks Kassel im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). "Der ist bei den meisten Tarifen eingeschlossen oder kann gegen einen Beitragzuschlag dazu gebucht werden." Für den Versicherungsnehmer hat das immer den Vorteil, im Schadensfall in der Schadenfreiheitsklasse nicht zurückgestuft zu werden.

Demgegenüber haben es nachlässige Grundstückseigner oder Mieter gar nicht so schlecht: Denn erfahrungsgemäß werden sie nur in sehr seltenen Fällen zur Verantwortung gezogen, wenn sie nasses Laub nicht weggeräumt haben. Sollte trotzdem ein Gericht der Klage eines Verunglückten stattgeben, ist es von Vorteil für die Beklagten, wenn ihre Nachlässigkeit nicht so weit gegangen ist, dass sie keine eigene private Haftpflichtversicherung haben. Denn diese übernimmt die gerichtlich festgestellten Forderung des klagenden Fußgängers oder Radfahrers. Und die kann schon mal bei einer Invaliditätsrente einen sechsstelligen Betrag ausmachen.

Bei vermieteten Gebäuden kann auch die Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung und bei einem Ladenlokal die Betriebshaftpflicht die Verunglückten entschädigen. Der Gebäudeeigentümer kann aber die so genannte Verkehrssicherungspflicht, also das Freiräumen des Bürgersteigs von rutschigem Laub, an seine Mieter per Hausordnung delegieren. Und dann kommt wieder die eigene private Haftpflichtversicherung ins Spiel.

Sportaktivitäten absichern
Bei Verletzungen von Radfahrern und Fußgängern übernehmen in der Regel die eigene Kranken- und die private Unfallversicherung nach einem Sturz die Kosten. Bei Wegeunfällen zum Arbeitsplatz und zurück leistet die Berufsgenossenschaft, aber nur wenn man auf dem direkten Arbeitsweg zu Schaden kam. Eine sinnvolle Ergänzung kann bei privaten Sportaktivitäten, wie beispielsweise Radfahren, eine private Unfallversicherung mit Leistungen wie Invaliditätskapital, Unfallrente oder Krankenhaustagegeld sein. Denn bei Ausrutschern helfen meist eigene Versicherungen am schnellsten. Dabei sind bei Fragen zu Vertragsdetails die Versicherungskaufleute die richtigen Ansprechpartner.

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Zuletzt bearbeitet am Dienstag, 03. November 2015 08:11

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