FRANKENBERG/HATZFELD. Weil er laut Gericht auf der Bundesstraße zwischen Eifa und Laisa mit seinem Sattelschlepper auf die Gegenfahrbahn geriet und einen Unfall verursachte, ist ein 64-jähriger Mann aus Rastatt (Baden-Württemberg) vom Amtsgericht in Frankenberg wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 525 Euro verurteilt worden.
Richterin Andrea Hülshorst sah es als erwiesen an, dass der Mann wegen einer Unachtsamkeit in einer Rechtskurve auf die andere Straßenseite gekommen war. Dadurch sei es zum Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Toyota gekommen, den ein damals 53-jähriger Mann aus Burgwald steuerte. Der Burgwalder wurde im Fahrzeug eingeklemmt und zog sich schwere Verletzungen zu, unter anderem mehrere Brüche. Unter den im Oktober 2013 erlittenen Verletzungen leide er noch heute, sagt der Mann am Montag vor Gericht.
Bis es zum Urteil kam, wurde im Gerichtssaal neben dem Angeklagten, der Polizei und dem Unfallopfer auch ein Kfz-Sachverständiger gehört. Dieser hatte den Unfallhergang anhand von Fotos, Berichten und Videoaufnahmen rekonstruiert. Außerdem war er drei Monate nach dem Zusammenstoß an der Unfallstelle, um sich ein Bild von den örtlichen Gegebenheiten zu machen.
Der Sachverständige war überzeugt davon, dass der Lkw-Fahrer kurz vor dem Unfall in der Rechtskurve nach links auf die Gegenfahrbahn gekommen war. Er habe den Fahrfehler zwar korrigiert, doch infolge der Lenkbewegung sei der Anhänger des Lastwagens nach links ausgeschert und somit weiter auf der Gegenfahrbahn geblieben. Der Toyotafahrer habe nicht mehr ausweichen können und sei gegen den vorderen Teil des Anhängers geprallt.
Die Rekonstruktion des Unfallhergangs deckte sich in Teilen auch mit der Aussage des Unfallopfers. "Ich war auf meiner Fahrbahn. Dann habe ich einen großen Lichtschein gesehen. Ob der Lkw Fernlicht anhatte, weiß ich nicht mehr. Jedenfalls bin ich dann gegen den Anhänger des Sattelschleppers, der auf einmal auf meiner Seite war, geprallt", sagte der Burgwalder. "Ich habe mich mit dem Auto gedreht, bin gegen die Leitplanke geschleudert und dann in Ohnmacht gefallen."
Der Verteidiger des 64-jährigen Lkw-Fahrers hatte auf Freispruch plädiert. Er zog das Gutachten des Sachverständigen in Zweifel. "Die Aufprallstelle am Lkw soll ganz vorne am Anhänger gewesen sein. Doch das geben die Spuren nicht her. Der Aufprall mit der höchsten Wirkung war im Mittelteil des Anhängers." Der Kläger sei daher bereits fast am Lkw vorbei gewesen und erst dann sei es zum Unfall gekommen. Das spreche dafür, dass sein Mandant mit dem Sattelschlepper wieder komplett auf der eigenen Fahrbahn war und es der Kläger gewesen sei, der auf die Gegenfahrbahn geraten war. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Der Verteidiger will nun prüfen, ob er Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt.
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