WALDECK-FRANKENBERG. Das Jahr 2015 hält einige Änderungen für Autofahrer bereit: neue Typen- und Regionalklassen, das Behalten des alten Kennzeichens bei Verkauf des Fahrzeugs, neue Abgasnormen und noch vieles mehr. Nicht jeder Kfz-Halter ist betroffen. Wir geben einen Überblick.
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<p>Die Regionalklassen spielen eine wichtige Rolle bei der Berechnung der Kfz-Versicherung und spiegeln die Schadensbilanz einer Region wider. Alljährlich im September werden sie aktualisiert. 2015 hat sich für 26 Prozent aller Autofahrer eine Änderung ergeben. Ein weiteres Tarifmerkmal für die Kfz-Versicherungsbeträge für 2015 ist das Typklassenverzeichnis, welches auf den Schadens- und Unfallbilanzen der einzelnen Kfz-Modelle basiert - der <a href="https://www.fragen-sie-rv24.de/">Versicherungsblog</a> der RV24 gibt weitere Infos zu dem Thema.</p>
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Behalt des alten Kfz-Kennzeichens bei Verkauf
{source}Wer 2015 umzieht, kann künftig das alte Kennzeichen an seinem Fahrzeug lassen - dies gilt auch für einen Umzug in eine andere Stadt oder in ein anderes Bundesland. Auch bei einem Verkauf in einen anderen Regierungsbezirk kann das Kennzeichen behalten werden.</p>
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Neue Fristen für Kurzzeitkennzeichen
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Bisher gab es ein Kurzzeitkennzeichen für fünf Tage auch ohne gültige Hauptuntersuchung - doch mit dieser Regel ist es ab dem 1. April 2015 vorbei. Nur wenn der Wagen direkt zu einer Prüfstelle des Zulassungsbezirks fährt, in dem das Kennzeichen ausgestellt wurde, oder auch in einem direkt angrenzenden Bezirk ist dies noch erlaubt.</p>
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Abgasnorm Euro 6 für Erstzulassungen
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Seit Anfang 2015 gilt für Erstzulassungen die Pflicht zur neuen <a href="http://www.auto-motor-und-sport.de/news/euro-6-fakten-zur-verschaerften-abgasnorm-8562923.html">Abgasnorm Euro 6</a>. Dadurch soll der Ausstoß von Stickstoffoxiden deutlich reduziert werden. Die Euro 6 Norm gilt bereits seit September 2014 für die Typprüfung beim Hersteller. </p>
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Neue Vorschrift für Verbandkästen
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Verbandkästen müssen künftig der veränderten <a href="http://www.din13164.de/">DIN 13164</a> entsprechen. So lange das Ablaufdatum noch nicht überschritten wurde, müssen allerdings alte Kästen nicht ausgetauscht werden. Die alten Modelle sind ab 2015 nicht mehr im Handel erhältlich.</p>
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Notfall-Sensor eCall
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Ab Oktober 2015 müssen alle Neuwagen aufgrund einer neuen EU-Verordnung mit dem Notrufsystem <a href="http://www.adac.de/infotestrat/unfall-schaeden-und-panne/ecall_gps_notruf/">eCall</a> ausgestattet sein. Bei einem Unfall erkennen die Crash-Sensoren diesen und setzen daraufhin automatisch einen Notruf ab.</p>
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