Nachtfrost: "Blindfahrt" verboten, Scheiben müssen frei sein

Samstag, 22. November 2014 06:26 geschrieben von  Migration

WALDECK-FRANKENBERG. Die Zeit vereister Autoscheiben ist da. Vor allem die "Laternenparker" haben dann wieder Probleme: Bevor die Fahrt nämlich beginnen kann, müssen alle Scheiben an den Fahrzeugen von Eis befreit werden. Blindfahrten sind verboten und gefährlich.

"Zugegeben, eine Arbeit, die häufig kalte Finger mit sich bringt, aber dennoch unvermeidbar ist", sagte ein Polizeisprecher. Denn für die Autofahrer müsse ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein. Bei der Frontscheibe muss den Angaben zufolge mindestens der Scheibenwischerbereich eis- und beschlagfrei sein. "Auf gar keinen Fall ausreichend sind Handteller große Gucklöcher und Sehschlitze".

Das Warmlaufenlassen des Motors, bis die Scheiben frei sind, ist übrigens gesetzlich verboten und schadet zudem dem Motor. Verstöße gegen diese Bestimmungen können ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen.

Nicht zuletzt müssen die Autofahrer auch nach Fahrtantritt mehr Zeit einplanen und eine gewisse Vorsicht walten lassen: Stellenweise kann es zu glatten Straßen durch Eisglätte oder überfrierende Nässe kommen.

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Zuletzt bearbeitet am Samstag, 22. November 2014 07:00

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