WALDECK-FRANKENBERG. Die Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien hat begonnen: Bei Public-Viewing-Veranstaltungen und vielen privaten Partys verfolgen Fußballfans in den kommenden Wochen die Begegnungen in Südamerika. Die Polizei bittet trotz aller Begeisterung um Rücksicht.
Anlässlich der WM 2014 hat die Bundesregierung eine Verordnung über den Lärmschutz bei "Public-Viewing"-Veranstaltungen erlassen. Mit der Verordnung soll es wie in den vergangenen Jahren ermöglicht werden, Fernsehübertragungen im Freien am Abend und in der Nacht durchzuführen. Aufgrund der Zeitverschiebung zwischen Brasilien und Deutschland beginnt die Übertragung der meisten Spiele erst ab 21 oder 22 Uhr, Spielende ist zwischen 23 und 24 Uhr, spätestens jedoch gegen 1 Uhr. Veranstalter müssen dafür rechtzeitig, bevor das erste Fußballspiel "live" übertragen werden soll, einen Antrag bei der zuständigen örtlichen Behörde stellen, wie das Hessische Umwelt- und Verbraucherschutzministerium in einem Merkblatt hinweist. Weitere Informationen dazu sind auch dem Internetauftritt des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu entnehmen.
Die Polizei erwartet, dass, wie bei den letzten Fußball-Welt- und Europameisterschaften auch, Veranstaltungen und Freudenfeiern in der Region grundsätzlich friedlich verlaufen und auch auf das nächtliche Ruhebedürfnis vieler Menschen Rücksicht genommen wird. Bei aller Freude über sportliche Erfolge sollten sich die Fans dennoch besonnen und tolerant verhalten. Alle Fußballfans sollen sich freuen und dies auch in der Öffentlichkeit zeigen können. Die Polizei will kein Spielverderber sein, wird aber verhindern, dass durch Übermut und gefahrenträchtiges Verhalten sich und Anderen Schaden zugefügt wird. Dies gilt insbesondere auch für Autokorsos.
Waghalsige oder leichtsinnige Fahrmanöver unterlassen
Da hierbei teilweise außergewöhnliche Verkehrssituationen entstehen, bittet die Polizei die Teilnehmer darum, besondere Vorsicht walten zu lassen. So sollen waghalsige und leichtsinnige Fahrmanöver unterlassen werden. Bei aller Freude und Begeisterung gelten auch hier die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Selbst bei dem schönsten Sieg gibt es keine Sonderrechte im Straßenverkehr. Lichtzeichenanlagen, Vorfahrtszeichen, Überhol- und Geschwindigkeitsverbote sowie das Gurtanlegen sind ebenso zu beachten wie das Verbot des Fahrens unter Alkoholeinwirkung.
Außerdem entstehen durch Fahnen, die aus fahrenden Fahrzeugen gehalten werden, besondere Gefahren. Das Gleiche gilt für Mitfahrer, die sich während der Fahrt aus dem Fahrzeug herauslehnen. Bei aller Großzügigkeit kann die Polizei ein Überschreiten von Toleranzgrenzen natürlich nicht zulassen. So werden die Ordnungshüter auch insbesondere nächtliche Autokorsos im Hinblick auf den gerade nächtlichen Lärmschutz beurteilen und notfalls sogar unterbinden.
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