Schuppenbrand in Marienhagen - Feuerwehr verhindert Größeres

Sonntag, 02. November 2025 13:51 geschrieben von  Michael Fränkel
Am 1. November 2025 brannte in Marienhagen ein Schuppen mit angebautem Pferdestall; die Feuerwehr verhinderte ein Übergreifen auf Garage und Wohnhaus. Am 1. November 2025 brannte in Marienhagen ein Schuppen mit angebautem Pferdestall; die Feuerwehr verhinderte ein Übergreifen auf Garage und Wohnhaus. Fotos: Michael Fränkel / 112-magazin.de

VÖHL. In Marienhagen brannte in der Straße Schöne Aussicht ein größerer Schuppen mit angebautem Pferdestall; Flammen drohten auf Garage und Wohnhaus überzugreifen.

Am 1. November um 22.53 Uhr löste die Leitstelle Alarm mit dem Stichwort „F 3 – Brand Scheune“ aus. Für die letzten Kräfte endete der Einsatz gegen 3 Uhr. Beim Eintreffen stand der Stall in Vollbrand, Tiere befanden sich keine im Gebäude.

Schnelles Vorgehen der ersten Trupps verhinderte ein Übergreifen auf den Dachstuhl der Garage; in Mitleidenschaft gezogen wurde lediglich der Dachüberstand. Das Wohnhaus blieb dank Belüftungsmaßnahmen rauchfrei und bewohnbar. Teile des Garagendachs wurden geöffnet, um den Dachstuhl zu kontrollieren. Glutnester suchten die Kräfte mit Wärmebildkamera, bei den Nachlöscharbeiten kam F500-Löschmittel zum Einsatz.

Im Einsatz waren die Feuerwehren aus Marienhagen, Thalitter, Obernburg, Vöhl, Herzhausen und Ederbringhausen sowie die Feuerwehr Korbach mit Tanklöschfahrzeug, Drehleiter und Gerätewagen-Atemschutz. Vor Ort außerdem: Kreisbrandinspektor Gerhard Biederbick, Polizei Korbach und der Promedica-Rettungsdienst. Insgesamt arbeiteten rund 90 Einsatzkräfte an der Einsatzstelle.

Einsatzleiter Gemeindebrandinspektor Marco Amert zog ein positives Fazit: „Wieder einmal hat sich die gute Zusammenarbeit der Feuerwehren gezeigt und zu einem erfolgreichen Einsatz mit der Verhinderung eines größeren Schadens beigetragen.“

Nach erster Bewertung der Polizei beläuft sich der Sachschaden auf rund 30.000 Euro. Als Brandursache kommt vermutlich ein technischer Defekt an einem an der Scheune angebrachten Elektro-Zaungerät in Betracht; die Ermittlungen dauern an.

Zuletzt bearbeitet am Sonntag, 02. November 2025 14:13

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