BURGWALD. Am Dienstagabend ereignete sich ein Scheunenbrand in Ernsthausen im Landkreis Waldeck-Frankenberg. Im Einsatz waren die Wehren Ernsthausen, Wiesenfeld, Burgwald und Münchhausen mit 40 Einsatzkräften.
Die Feuerwehr Bottendorf war derzeit bei einem Küchenbrand in Willersdorf im Einsatz, daher musste die Feuerwehr Birkenbringhausen für den Grundschutz der Gemeinde Burgwald in Reserve bleiben. Alarmiert wurde durch die Leitstelle Waldeck-Frankenberg gegen 18.10 Uhr unter dem Alarmkürzel "F2, brennt Stroh in Scheune". Bei Eintreffen der ersten Einsatzkräfte brannte Stroh unter einem Vordach der Scheune, welches auf das Dach der Scheune inklusive Wohnhaus zu übergreifen drohte.
Erster Einheitsführer Thomas Imhof forderte daraufhin weitere Kräfte nach und lies eine Löschwasserversorgung über das Hydrantennetz aufbauen. Die weitere Einsatzleitung hatte Gemeindebrandinspektor Francisco Ayora Escandell inne. Ein Übergreifen des Feuers auf das Hauptdach konnte durch den eingeleiteten Löschangriff zwar verhindert werden, allerdings wurde das Vordach der Scheune zerstört.
Mittels Unterstützung der Landwirte und deren landwirtschaftlichen Maschinen wurde das Stroh ins Freie gebracht und auseinandergezogen. So konnte es besser abgelöscht werden. Um eine bessere Löschwirkung erzielen zu können, wurde dem Löschwasser Netzmittel beigemischt. Zusätzlich wurde das Stroh mit Mistgabeln bearbeitet. Im Nachgang musste mit einer Wärmebildkamera die Scheune auf Glutnester kontrolliert werden.
Polizei klärt Brandursache zügig auf
Wie die Polizei berichtet, haben zwei zündelnde Kinder aus der Gemeinde Burgwald die Scheune, die als Lagerstätte für landwirtschaftliche Erzeugnisse dient, in Brand gesteckt. Dazu häuften die 9- und 11-jährigen Jungen unter dem Vordach der Scheune etwas Stroh aufeinander und zündeten den Strohhaufen an. Dieser geriet außer Kontrolle und griff auf die ausschließlich mit Stroh gefüllte Scheune über. An dem Gebäude entstand ein Sachschaden von ca. 50.000 Euro. Die beiden Kinder entfernten sich zunächst vom Brandort, konnten aber im Rahmen der Fahndung durch Zeugenhinweise ermittelt und den Erziehungsberechtigten übergeben werden.
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