Unfall erfunden, Notruf missbraucht: Wehr stellt Strafantrag

Freitag, 28. Juli 2017 13:16 geschrieben von  Migration

KORBACH. Nach einem offenbar bewusst falschen Notruf vor vier Wochen folgen nun die Konsequenzen: Stadtbrandinspektor Friedhelm Schmidt stellt Strafantrag gegen die Anruferin, die Anfang Juli einen Unfall erfunden und die Rettungskräfte in die Irre geführt hat.

Die Frau wählte am 1. Juli gegen 11 Uhr die Nummer 112 und teilte mit, in der Strother Straße habe sich ein Unfall ereignet, bei dem mindestens eine Person im verunglückten Auto eingeschlossen sei. Neben Notarzt und RTW-Besatzung alarmierte die Leitstelle daraufhin auch die Korbacher Feuerwehr mit der Rettungsschere. Wenig später mit Blaulicht und Martinshorn an der vermeintlichen Unfallstelle eingetroffen, fanden die Einsatzkräfte aber kein verunglücktes Fahrzeug vor. Auch die Absuche der Umgebung verlief ohne Ergebnis. Der Versuch, die Anruferin des Notrufes zu erreichen, scheiterte nach Auskunft von Stadtbrandinspektor Friedhelm Schmidt: Die Frau sei nicht mehr ans Telefon gegangen. In Abstimmung aller Einsatzkräfte mit der Polizei brachen Rettungsdienst, Notarzt und Feuerwehr den Einsatz damals schließlich ab.

"Für nichts und wieder nichts"
Für den Stadtbrandinspektor ist ein solches Verhalten nicht nachvollziehbar. Schmidt erklärte gegenüber 112-magazin.de, sämtliche Einsatzkräfte der Feuerwehr seien ehrenamtlich aktiv und hätten an dem Tag beispielsweise ihre Arbeitsplätze oder ihre Familien verlassen, um wegen eines böswilligen Fehlalarms auszurücken. Andere Feuerwehrleute seien von der - ebenfalls ehrenamtlich durchgeführten - Absicherung des Altstadtlaufs abgezogen worden und in die Strother Straße ausgerückt. "Für nichts und wieder nichts", ärgerte sich der ranghöchste Korbacher Brandschützer. Schmidt kündigte damals an, juristische Konsequenzen zu prüfen.

Tatsächlich werde nun Strafantrag gegen die Anruferin gestellt, erklärte der Stadtbrandinspektor an diesem Freitag auf Nachfrage von 112-magazin.de. "Wenn sich die Person wenigstens bei uns gemeldet und entschuldigt hätte - die Nummer kennt sie ja -, dann wäre die Sache erledigt gewesen", sagte Schmidt. Diese Gelegenheit habe sie jedoch versäumt.

Missbrauch strafbar
Der sogenannte Missbrauch von Notrufeinrichtungen ist strafbar, zudem können einem Anrufer die Kosten für den unnötig ausgelösten Einsatz in Rechnung gestellt werden. (pfa) 


Link:
Feuerwehr Korbach

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Zuletzt bearbeitet am Freitag, 28. Juli 2017 13:38

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