Grillen - ein Vergnügen nicht ohne Risiko

Sonntag, 07. August 2016 06:15 geschrieben von  Redaktion 112-magazin

WALDECK-FRANKENBERG. (gesponserter Artikel) Die ersten Sonnenstrahlen am heutigen Sonntagmorgen deuten auf ein heißes Wochenende hin. Da wird bei den aktuellen Temperaturen häufig zum Grill gegriffen. Doch damit das Grillvergnügen nicht in einem Fiasko endet, sollte der Grillmeister Vorsicht walten lassen. Wir geben einige Tipps, wie Sie sich schützen können - und falls doch etwas passiert, stehen Ihnen die Vertrauensleute der Landwirtschaftlichen Versicherung Münster mit Rat und Tat zur Seite.

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In Deutschland kommt es jährlich zu ungefähr 4000 Grillunfällen, so die Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV). Leichtsinn, Unerfahrenheit und Unwissenheit können zum Verhängnis werden, viele Grillunfälle enden mit schweren Verbrennungen. Bei jedem zweiten Grillunfall sind flüssige Brandbeschleuniger mit im Spiel, denn durch Benzin oder Spiritus kommt es leicht zu meterhohen Stichflammen - das bedeutet akute Lebensgefahr. Wenn beim Grillen doch einmal etwas schief läuft, helfen Versicherungen.

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Hierbei spielt die Ursache des Schadens eine tragende Rolle: Kommt es zu einem Brand, bei dem eine andere Person oder deren Eigentum verletzt oder beschädigt wird, besteht Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung des Schadenverursachers. Verletzt sich der Grillmeister selbst, so hilft ihm seine private Unfallversicherung. Versicherte können eine Einmalleistung vereinbaren oder eine lebenslange Unfallrente abschließen, um mögliche Einkommenseinbußen aufzufangen, bestätigte die LVM-Versicherung Münster auf Nachfrage von 112-magazin.de.

Wenn das eigene Gebäude, das Mobiliar oder auch die Kleidung durch einen Brand beschädigt werden, greift die Gebäude- beziehungsweise die Hausratversicherung. Sie entschädigt sogar im Rahmen der sogenannten Außenversicherung, wenn außerhalb des eigenen Grundstücks gegrillt wird. Wenden Sie sich vertrauensvoll an ihre Versicherungsagenturen und lassen Sie sich beraten, bevor ein Versicherungsfall eintritt.

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Folgende Regeln sollten Grillmeister beachten, damit das Grillfest nicht zu einer brandgefährlichen Angelegeheit wird:

  • Sicherer Stand für den Grill
  • Feuerfeste Unterlage
  • Handfeuerlöscher in Reichweite halten
  • Standort zum Haus beachten (so weit wie möglich)
  • Keine Brandbeschleuniger verwenden
  • Vorsicht beim Einsatz von Wasser zum Auskühlen der Glut (heißer Wasserdampf)
  • Einen Eimer Wasser bereitstellen
  • Keine heiße Asche in die Mülltonne kippen
  • Kinder haben am Grill nichts zu suchen
  • Auf das Prüfzeichen (GS) beim Kauf eines Grills achten

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Die LVM-Agentur Iske weist beim Kauf eines Grills darauf hin, dass außer dem GS-Siegel (geprüfte Sicherheit) die DIN-Norm "DIN EN 1860-1" auf dem Prüfsiegel stehen sollte. Nur mit dieser Norm kann der Grill den strengen, offiziellen Sicherheitsauflagen entsprechen. Die extra für Grillgeräte, Grillanzünder und Grill-Brennstoffe entwickelte DIN-Norm schreibt unter anderem vor, wie breit der Abstand der Grillroststäbe sein darf, aus welchem Material der Grill bestehen darf und wie stabil und brandresistent das Gerät sein muss, um das genormte Brandschutzzeichen zu erhalten.

Falls es trotz aller Vorsicht doch zu einem Grillunfall mit Verletzten oder einem Brand kommt, gilt der Notruf 112.

Quellen: 112-magazin/LVM-Versicherung (gesponserter Artikel)

Zuletzt bearbeitet am Sonntag, 07. August 2016 09:38

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