STROTHE. Bei einer Alarmübung haben die Feuerwehren aus Strothe und Meineringhausen die Menschenrettung bei einem angenommenen Brand trainiert. Zum Einsatz kam dabei eine nicht alltägliche Rettungsmethode: der Leiterhebel.
Die Strother Einsatzkräfte waren am Dienstagabend schnell zur Stelle. Der angenommene Einsatzort war ein landwirtschaftliches Gebäude in der Nähe des Gerätehauses. Sofort erkannten die Brandschützer, dass mehrere Personen im Obergeschoss eingeschlossen waren. Während man die dreiteilige Steckleiter vorbereitete, kümmerte sich ein Kamerad bereits um die am Fenster stehende Person und wirkte beruhigend auf sie ein. "Auch im realen Einsatz spielt eine solche Gesprächsführung eine entscheidende Rolle, um Kurzschlussreaktionen der eingeschlossenen Personen zu vermeiden", erklärte der stellvertretende Stadtbrandinspektor Carsten Vahland.
Gemeinsam mit den Kameraden aus Meineringhausen wurden drei Erwachsene und ein Kind rasch über die in Stellung gebrachte dreiteilige Steckleiter gerettet. Eine weitere zweiteilige Steckleiter kam an der Gebäudeseite zum Einsatz. Mehrere Trupps unter Atemschutz übernahmen zeitgleich auch die Brandbekämpfung.
Pflegebedürftige Person mit Leiterhebel gerettet
Eine besondere Herausforderung war eine fünfte pflegebedürftige Person im Obergeschoss. Da diese selbst nicht mehr in der Lage war, eine Leiter zu besteigen, und auch das Treppenhaus nicht mehr begehbar war, kam eine besondere Art der Menschrettung zum Einsatz: Mit einem sogenannten Leiterhebel wurde diese Person liegend auf einer Trage sicher zu Boden befördert. "Die Einsatzkräfte haben dadurch bewiesen, dass zum Beispiel beim Ausfall der in diesem Fall üblicherweise eingesetzten Drehleiter auch alternative Rettungsformen zur Verfügung stehen", lobte Vahland.
Stadtbrandinspektor Friedhelm Schmidt sowie seine Stellvertreter Carsten Vahland und Bernd Dittrich zogen nach Übungsende eine durchweg positive Bilanz. Obwohl nur zwei Wehren alarmiert worden waren, eilten fast 30 Einsatzkräfte zur angenommenen Brandstelle. Das Einhalten der gesetzlichen Hilfsfristen mache bei solch schlagkräftigen Ortsteilwehren keinerlei Probleme, hieß es.
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