Reh angefahren und verduftet

Freitag, 25. Dezember 2015 08:24 geschrieben von  Migration

DIEMELSEE/BONTKIRCHEN. Bereits in der Nacht vom 22. Dezember ereignete sich ein Unfall zwischen einem Volkswagen und einem Stück Rehwild. Weder beim Jagdpächter, noch bei der Polizei in Korbach wurde der Fall gemeldet.

Der Volkswagen-Fahrer steuerte sein Fahrzeug aus Bontkirchen kommend, entlang der Landesstraße 3393, in Richtung Diemeltalsperre. Im Bereich der Itter erfasste der Pkw die Ricke im hinteren Bereich an den Keulen. Dabei wurde das VW-Emblem des Autos abgerissen und der Kühlergrill stark beschädigt. Den Spuren zufolge hielt der Fahrer nach der Karambolage am rechten Fahrbahnrand an, setzte seine Fahrt aber weiter fort, ohne sich um das verletzte Stück Rehwild zu kümmern.

Wie der Fahrer des VW den Wildschaden bei seiner Haftpflichtversicherung geltend machen möchte, bleibt sicherlich ein Rätsel. Michael Iske von der Landwirtschaftlichen Versicherung Münster (LVM) rät in solchen Situationen:

- Sichern Sie sofort die Unfallstelle ab, Wagen am Straßenrand abstellen, Warnblinkanlage anschalten und Warndreieck in genügend großem Abstand aufstellen.

- Ein Wildunfall muss grundsätzlich der nächsten Polizeidienststelle oder dem Jagdpächter gemeldet werden.

- Schadensersatz von der Versicherung gibt es nur mit einer schriftlichen Bestätigung der zuständigen Behörde. Der Schaden muß innerhalb von sieben Werktagen der Kaskoversicherung gemeldet werden.

- Weitere Hilfe bei der versicherungstechnischen Abwicklung bietet ein Foto von der Unfallstelle.

- Bereits bei einer Geschwindigkeit von rund 50 km/h entwickelt ein 20 Kilogramm leichtes Reh ein Aufprallgewicht von einer halben Tonne - das entspricht etwa dem Gewicht eines Pferdes. Und ein 80 Kilogramm schweres Wildschwein wird zu einem 2000 Kilogramm schweren Koloss.

- Eine gute Versicherung mit einem Ansprechpartner vor Ort ist daher immer die bessere Lösung.

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Zuletzt bearbeitet am Freitag, 25. Dezember 2015 10:25

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