E-Scooter im Visier - Polizei zieht Bilanz nach Aktionswoche

Mittwoch, 26. August 2026 00:03 geschrieben von  Michael Fränkel
Bei einer E-Scooter-Kontrolle überprüft die Polizei einen Roller auf einem Prüfstand. Bei einer E-Scooter-Kontrolle überprüft die Polizei einen Roller auf einem Prüfstand. Foto: Polizeipräsidium Mittelhessen

GIEßEN. Die Mobilität verändert sich und die Zahl der E-Scooter im Straßenverkehr nimmt zu. Damit steigen nach Angaben der Polizei auch die Unfallzahlen. Im Rahmen einer Aktionswoche führte das Polizeipräsidium Mittelhessen deshalb umfangreiche Kontrollen im gesamten Zuständigkeitsbereich durch.

Im Lahn-Dill-Kreis, im Wetteraukreis sowie in den Landkreisen Gießen und Marburg-Biedenkopf nahmen Einsatzkräfte während der gesamten vergangenen Woche verstärkt E-Roller sowie deren Fahrerinnen und Fahrer unter die Lupe. Die Kontrollen fanden insbesondere in innerstädtischen Bereichen und im Umfeld von Schulen statt.

342 E-Roller unter die Lupe genommen

Insgesamt stoppten die Einsatzkräfte 342 E-Roller. Dabei überprüften sie die Zweiräder hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Zulassung, des technischen Zustands und möglicher Manipulationen. Neben der Verkehrstüchtigkeit der Fahrerinnen und Fahrer stand auch deren Alter im Fokus.

Zu den am häufigsten festgestellten Verstößen gehörten die verbotene Beförderung weiterer Personen, die Nutzung von Handys während der Fahrt, mangelnder Versicherungsschutz sowie das Befahren von Gehwegen und Fußgängerzonen.

Bei zehn Kindern, die jeweils noch keine 14 Jahre alt waren, beendeten die Einsatzkräfte die Fahrt aufgrund des Alters unmittelbar vor Ort. Die Eltern wurden verständigt und die Roller bis zur Abholung sichergestellt.

Zwei weitere Personen mussten mit zur Dienststelle. Dort führte ein Arzt Blutentnahmen durch, nachdem sich bei der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit jeweils der Verdacht auf Drogenkonsum ergeben hatte. Nach Angaben der Polizei stellt dies jeweils ebenso eine Straftat dar wie ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

19 Strafanzeigen und 21 Ordnungswidrigkeitenverfahren

Die Bilanz der Aktionswoche: Die Beamten fertigten insgesamt 19 Strafanzeigen und leiteten darüber hinaus 21 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Mehr als 1.200 Euro Verwarngeld wurden bei der Ahndung geringerer Verstöße direkt vor Ort erhoben.

Mindestens ebenso wichtig waren für die Polizei allerdings die zahlreichen Gespräche, welche die Einsatzkräfte mit den kontrollierten Personen führten. Direkt vor Ort klärten sie über Gefahren auf und appellierten daran, die geltenden Regeln einzuhalten und gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr walten zu lassen.

Regeln gelten auch für Kinder-E-Roller

E-Roller dürfen ohne eine Prüfung gefahren werden. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Auf einem Roller darf nur eine Person stehen, die Beförderung weiterer Personen ist nicht erlaubt. Diese Regel dient nicht zuletzt der eigenen Sicherheit.

E-Scooter dürfen maximal 20 km/h schnell sein. Zudem müssen sie versichert werden, wenn sie im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden. Eine gesetzliche Helmpflicht besteht nicht.

Manche Modelle werden speziell als „Kinder-E-Roller“ zum Kauf angeboten. Auch diese unterliegen allerdings denselben Regeln. Ausnahmen beim Mindestalter, bei der Versicherungspflicht oder den übrigen Bestimmungen gibt es nicht.

Polizei gibt Tipps für eine sichere Fahrt

Die Polizei möchte, dass alle Verkehrsteilnehmer möglichst sicher an ihr Ziel gelangen. Folgende Tipps sollen dabei helfen:

  • Helm: Schlecht für die Frisur, gut für den Kopf! Was fürs Fahrrad gilt, greift auch hier. Auch wenn es keine Pflicht ist: Schaltet den Kopf ein und zieht einen Helm auf!
  • Mindestalter: Es mag verlockend sein, aber erst ab 14 Jahren ist das Fahren der Roller erlaubt. Haltet euch daran!
  • Mitnahme von Personen: Es kann nicht nur gefährlich sein, sondern auch zu schweren Unfällen führen. Bitte nur alleine auf dem E-Roller fahren!
  • Versicherung: Nicht nur Pflicht, sondern wichtig, damit ihr im Fall der Fälle abgesichert seid!
  • Alkohol und Drogen: Die Regeln dazu sind analog zu den übrigen Kraftfahrzeugen. Am besten ist ohnehin: Wer fährt, trinkt nicht!
  • Unterwegs: Fahren nur auf Radwegen, Radstreifen oder der Fahrbahn, nicht auf Gehwegen. Achtet auf rote Ampeln, nehmt die Kopfhörer aus den Ohren und lasst die Finger weg vom Handy!
  • Generell: Versetzt euch in andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, nehmt Rücksicht und achtet aufeinander. So tragt ihr dazu bei, dass alle möglichst sicher ans Ziel kommen! Sprecht zudem mit eurer Familie, an eurer Schule und mit eurem Umfeld über diese wichtigen Regeln!

Die Polizei wünscht allen eine gute Fahrt.

Weitere Informationen zum Thema stellt die Polizei Hessen in ihrem Internetangebot unter „E-Scooter im Überblick“ zur Verfügung. (ots/r)

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Zuletzt bearbeitet am Mittwoch, 26. August 2026 00:35

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