MÜSCHEDE. Wegen der unzulässigen Nutzung einer Rettungsgasse und der damit verbundenen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer hat die Polizei einen Führerschein beschlagnahmt.
An diesem Montag gegen 11.10 Uhr (9. Februar) war eine Rettungswagenbesatzung mit Sonder- und Wegerechten auf der Bundesstraße 229 von Hachen in Richtung Müschede unterwegs. Der Beschuldigte fuhr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit vor dem Einsatzfahrzeug her und nutzte die sich bildende Rettungsgasse für das eigene Vorankommen. Innerhalb dieser Gasse überholte er mehrere Fahrzeuge, wobei entgegenkommende Verkehrsteilnehmer teilweise stark abbremsen und ausweichen mussten, um eine Kollision zu verhindern.
In Müschede hielt der Fahrer zunächst an, um den Rettungswagen passieren zu lassen. Unmittelbar danach setzte er seine Fahrt jedoch mit eingeschaltetem Warnblinklicht fort und folgte dem Rettungswagen erneut unter missbräuchlicher Ausnutzung der Rettungsgasse.
Wenig später trafen Beamte den Mann an, der als Grund angab, seinen im Kindergarten am Arm verletzten Sohn ins Krankenhaus bringen zu wollen. Er sei davon ausgegangen, dass der Rettungswagen hinter ihm im Zusammenhang mit dem Vorfall im Kindergarten stehe. Da jedoch keine Lebensgefahr für das Kind bestand, sah die Polizei in der Begründung keine Rechtfertigung für die eingegangenen Risiken, durch die zahlreiche unbeteiligte Personen sowie die Rettungskräfte selbst gefährdet wurden.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde der Führerschein des Beschuldigten beschlagnahmt und entsprechende Ermittlungen eingeleitet. Ergänzend weist die Polizei darauf hin, dass Rettungsgassen ausschließlich für Einsatzfahrzeuge bestimmt sind und Missbrauch konsequente strafrechtliche Folgen nach sich zieht. (ots/r)
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