WIESBADEN. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - und das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) unterstützen das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg sowie das Bayerische Landeskriminalamt bei ihren Ermittlungen gegen die Streaming-Plattform "KidFlix", die im Darknet betrieben wurde und der Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten diente. Ziel der Aktion "Operation Stream" war es, die Nutzer dieser Plattform zu identifizieren.
Die Ermittlungen fanden zwischen dem 10. und 23. März statt, wobei 38 Staaten international zusammenarbeiteten. Europol koordinierte die weltweiten Maßnahmen auf Ersuchen des Bayerischen Landeskriminalamts.
"KidFlix" war ausschließlich im Darknet zugänglich und bot nach der Registrierung rund 54.000 inkriminierte Inhalte zum Streamen an. Nutzer konnten entweder kostenfrei auf diese Inhalte zugreifen oder durch die Zahlung einer Gebühr, das Hochladen eigener Inhalte oder das Bewerten bereits vorhandener Inhalte Premiumzugänge erwerben. Auf der Plattform konnte man zudem über den Chat kommunizieren und Verlinkungen zu weiteren illegalen Inhalten posten.
Die Ermittlungen in Hessen richteten sich gegen insgesamt sieben Beschuldigte, die im Verdacht stehen, Nutzer der Streaming-Plattform zu sein. Die Verdächtigen sind Männer im Alter von 22 bis 42 Jahren aus Wiesbaden, Darmstadt sowie aus den Landkreisen Groß-Gerau, Main-Kinzig, Offenbach und Kassel. Ihnen wird vorgeworfen, kinder- und jugendpornografische Inhalte verbreitet, erworben und besessen zu haben. Bei den Durchsuchungen wurden 141 deliktsspezifische Gegenstände sichergestellt, darunter Laptops, Tablets, USB-Sticks, Speicherkarten und Smartphones.
Die an den Maßnahmen beteiligten Polizeikräfte gehören zur Einheit FOKUS des HLKA, die speziell auf die Bekämpfung von Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet ist.
Weitere Informationen zur Beschlagnahme der Plattform werden auf dem Sperrbanner der ZKI der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und des Bayerischen Landeskriminalamts veröffentlicht. (ots/r)