Sichtbehinderungen durch Starkregen und Blendung: Gegen Baum

Freitag, 15. März 2019 22:27 geschrieben von  Migration
Die Feuerwehr und der Rettungsdienst befreiten die Autofahrerin schonend aus ihrem Unfallwagen. Die Feuerwehr und der Rettungsdienst befreiten die Autofahrerin schonend aus ihrem Unfallwagen. Fotos: Matthias Böhl, 112-Magazin

LAASPHERHÜTTE. Zu einem schweren Verkehrsunfall kam es am Freitagabend um 20.00 Uhr auf der L 718 zwischen Bad Laasphe und Laaspherhütte. Dabei wurde eine 62-jährige Frau schwer verletzt.

Der Unfall

Die 62-jährige Dame war bei Starkregen auf der L 718 von Laaspherhütte kommend in Richtung Bad Laasphe unterwegs. Aufgrund von Sichtbehinderungen durch den starken Regenfall und eine Blendung durch den Gegenverkehr verlor die Frau die Kontrolle über ihren Seat. Der Wagen kam nach rechts von der Fahrbahn ab, geriet in eine angrenzende Böschung. Dort prallte der Wagen gegen einen Baum. Dabei war der Aufprall so stark, dass das Auto dann wieder zurück auf die Straße katapultiert wurde und sich dort noch einmal entgegen der Fahrtrichtung drehte.

Die Feuerwehr

Mit insgesamt 32 ehrenamtlichen Kräften rückten der Löschzug 1 aus der Bad Laaspher Kernstadt und der Löschzug 2 aus Banfe zur Unfallstelle aus. Beide Einheiten waren vor dem Alarm nicht untätig: Während die Kameraden der Kernstadtwehr auf einem anderen Teilstück der L 718 – in Richtung Bracht – im Einsatz waren, um dort einen umgestürzten Baum zu beseitigen, wurden die Banfer Wehrleute von ihrem Kameraden Björn Becker, selbst Rettungsdienstmitarbeiter im benachbarten Lahn-Dill-Kreis, in Erster Hilfe geschult. Somit waren die Feuerwehrleute nur wenige Minuten später an der Einsatzstelle, um sofort Hilfe zu leisten.

Die Rettung

In enger Absprache mit dem Rettungsdienst erfolgte eine Rettung der Patientin über die Beifahrerseite des Unfallwagens. Dazu mussten die Kameraden unter anderem Schere und Spreizer einsetzen. Obwohl es schnell gehen musste, war keine Hektik zu spüren und der Zustand der Patientin ließ es zu, eine so genannte „Patienten orientierte Rettung“ durchzuführen. Dabei sind die Patienten so stabil, dass Rettungskräfte und Feuerwehrleute genügend Zeit haben, ein besonderes Augenmerk auf die Immobilisation des Patienten zu richten, ohne das Leben des Menschen zu gefährden. Eine Immobilisation ist eine Ruhigstellung eines Verletzten mit mechanischen Hilfsmitteln, wie beispielsweise einer Halskrause, einer mit Styroporkugeln gefüllten Vakuummatratze, oder einem speziellen Rettungsbrett, dem so genannten Spineboard. Diese Maßnahmen ergreift man, um beim Verdacht auf eine Verletzung der Wirbelsäule keine weiteren Verletzungen des dort verlaufenden Rückenmarks zu provozieren, die zu einer Querschnittlähmung führen könnten. Letztlich genügt hier der Verdacht einer solchen Verletzung durch den Unfallmechanismus, die Symptomatik oder eine eingeschränkte Auskunftsfähigkeit eines entsprechenden Patienten. Die endgültige Diagnose kann schließlich in der Klinik nach einer Bildgebenden Diagnostik durch Röntgen, Computertomographie, oder MRT erfolgen.

Ist ein Patient Kreislaufinstabil und akut vital gefährdet, sind also die lebenswichtigen Funktionen Bewusstsein, Atmung, oder Kreislauf unmittelbar gefährdet, haben die Rettungskräfte keine Zeit vor Ort eine aufwändige Immobilisation durchzuführen, da der Patient sonst versterben könnte. Dann wird im Gegensatz zur „Patienten orientierten Rettung“ eine so genannte „Crashrettung“ durchgeführt. Dabei geht es darum, den Patienten schnellstmöglich aus dem Unfallauto zu befreien, um lebensrettende und lebenserhaltende Maßnahmen, wie künstliche Beatmung, oder Reanimation durchführen zu können. Weitere Indikation für eine Crashrettung ist beispielsweise der Brand des Unfallfahrzeuges, wenn sich noch Menschen darin befinden. Der Notarzt und das Rettungsteam vor Ort entscheiden in aller Regel, welche Art der Rettung vorgenommen wird. Sie kommunizieren ihre Entscheidung mit den eingesetzten Feuerwehrleuten, die diese dann mit dem Rettungsdienst gemeinsam umsetzen.

Der Rettungsdienst

Die Notfallsanitäter, Rettungsassistenten und Rettungssanitäter der DRK Rettungswache Bad Laasphe hatten es nicht weit. Unweit der Unfallstelle befindet sich die Wache in der Lindenstraße. Somit waren RTW und NEF ebenfalls sehr schnell vor Ort. Nach der Befreiung der verletzten Frau wurde diese im RTW adäquat versorgt. Dazu gehört in solchen Fällen beispielsweise eine orientierende Untersuchung nach einem speziellen Schema, das neben den Atemwegen und den Lungen auch die Kreislaufsituation, den neurologischen Status, die Extremitäten und sämtliche andere Körperregion erfasst. Bei Bedarf erfolgt eine medikamentöse Schmerzbekämpfung, eine Kreislaufstabilisierung, oder eine Blutstillung je nach Notwendigkeit.

Die 62-jährige Patientin aus diesem Einsatz wurde nach einer Versorgung im Rettungswagen in ein Krankenhaus eingeliefert.

Die Polizei

Die Beamten der Bad Laaspher Polizeiwache sperrten die L 718 ab, um die laufenden Rettungs- und Bergungsarbeiten nicht durch fließenden Verkehr zu gefährden. Sie nahmen vor Ort außerdem die Unfallspuren auf, um letztlich zu rekonstruieren, wie der Unfall geschehen ist. Dabei gilt es auch, zu schauen, ob es am Fahrzeug vielleicht eine Beeinträchtigung gegeben hat, die zu einem entsprechenden Unfall geführt haben könnte. Anhand eventuell vorhandener Bremsspuren können Rückschlüsse auf die Reaktion von Autofahrern, oder die gefahrene Geschwindigkeit gezogen werden. Der Status der Reifen am Fahrzeug muss ebenfalls kontrolliert werden, ebenso wie die Beschaffenheit der Fahrbahn, oder ob es ablenkende Faktoren wie beispielsweise ein Handy gegeben haben könnte. Auch, ob Alkohol oder Drogen konsumiert wurden, muss die Polizei vor Ort ermitteln. Deshalb wird jedoch niemand unter Generalverdacht gestellt. Vielmehr ermittelt die Polizei diese Dinge im Ausschlussverfahren, so dass der Unfallfahrer durch die Ermittlungen vor Ort entlastet wird und im Nachgang die Möglichkeit hat, seine Ansprüche geltend zu machen. Leider kommt es aber auch oft genug vor, dass bei den Ermittlungen doch Hinweise auf ein so schwerwiegendes Selbstverschulden zum Beispiel durch Alkohol, oder eine zu schnelle Fahrweise gefunden werden.

Im heutigen Fall haben aber all diese Faktoren nicht zum Unfall geführt. Hier war wohl die starke Sichtbehinderung durch den Starkregen und den blendenden Gegenverkehr der Auslöser für den Unfall. Letztlich bleibt der Polizei auch oftmals nur die belastende Aufgabe, Angehörige oder Hinterbliebene über die Folgen eines Unfalles zu informieren.

Zuletzt bearbeitet am Freitag, 15. März 2019 22:59

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